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Ratgeber · Gehalt & Lohn

Steuerklasse 2027: Welche Kombination für Ehepaare jetzt passt

Zum Jahreswechsel lohnt sich der Blick auf die Steuerklassen. Wir zeigen, was 2027 neu ist, ob die Kombination III/V bleibt und wann sich IV/IV, III/V oder das Faktorverfahren lohnt – mit Beispielen nach dem Tarif 2027.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch 2027 gibt es sechs Steuerklassen. Die Kombination III/V bleibt für Ehepaare wählbar – eine Abschaffung steht bisher nur im Koalitionsvertrag, ein Gesetz gibt es nicht.
  • Der neue Steuertarif 2027 (Grundfreibetrag 12.564 €, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 €) wirkt automatisch in allen Steuerklassen. Sie müssen dafür nichts beantragen.
  • Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die tatsächliche Jahressteuer eines Paares ergibt sich erst mit der Steuererklärung.
  • III/V bringt mehr Netto, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – dafür ist die Steuererklärung Pflicht und es droht oft eine Nachzahlung.
  • Der Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich und gilt ab dem Folgemonat.

Die sechs Steuerklassen im Überblick

KlasseFür wen?
ILedige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende
IIAlleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag
IIIVerheiratete, wenn der Partner Klasse V hat oder nicht arbeitet
IVVerheiratete mit ähnlichem Einkommen, wahlweise mit Faktor
VPartner der Klasse III
VIZweit- und Nebenjobs

Für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe wie für Ehepaare. Nach der Heirat ordnet das Finanzamt automatisch IV/IV zu. Eine andere Kombination müssen Sie selbst beantragen.

Was ist 2027 neu?

An den Steuerklassen selbst ändert sich 2027 nichts. Neu sind die Werte, mit denen die Lohnsteuer in allen Klassen berechnet wird. Nach dem Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027:

  • Grundfreibetrag 12.564 € statt 12.348 €.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € statt 1.230 €.
  • Tarif: Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 70.601 € statt 69.879 €, der Satz von 45 % schon ab 250.000 €, ein neuer Satz von 47 % ab 280.000 € (Beträge für Ledige).
  • Klassen V und VI: Die Grenzbeträge für die Lohnsteuer in diesen Klassen werden an den neuen Tarif angepasst.

Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz noch beschließen. Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf des Lohnsteuer-Programmablaufplans 2027 bereits mit diesen Werten veröffentlicht.

Wichtig: Am Verhältnis zwischen III/V und IV/IV ändert der neue Tarif kaum etwas. Die Entscheidung, welche Kombination zu Ihnen passt, bleibt 2027 dieselbe wie 2026.

Wird die Kombination III/V abgeschafft?

Nicht 2027. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kombination III/V in das Faktorverfahren der Klasse IV zu überführen. Ein Gesetz oder einen Gesetzentwurf dazu gibt es bisher nicht. Schon einmal war die Abschaffung geplant – für 2030 im Steuerfortentwicklungsgesetz –, wurde aber vor der Verabschiedung wieder gestrichen.

Für 2027 heißt das: Sie können weiterhin frei zwischen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor wählen.

III/V, IV/IV oder Faktor: Beispiele für 2027

Monatliches Netto beider Partner zusammen, gerechnet mit den Werten 2027 (Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert, kinderlos, ohne Kirchensteuer):

Brutto Partner 1 / Partner 2IV/IVIII/VUnterschied
3.500 € / 3.500 €4.668,84 €4.591,84 €IV/IV + 77,00 €
4.500 € / 2.500 €4.642,93 €4.719,43 €III/V + 76,50 €
6.000 € / 2.000 €5.109,01 €5.353,34 €III/V + 244,33 €
5.000 € / kein Einkommen3.130,84 €3.510,84 €III/V + 380,00 €

So lesen Sie die Tabelle:

  • Bei gleichem Einkommen ist IV/IV im Monat günstiger – III/V würde zu viel Lohnsteuer einbehalten.
  • Bei großem Unterschied bringt III/V monatlich deutlich mehr Netto. Dieses Plus ist aber oft nur ein Vorschuss: Mit der Steuererklärung wird abgerechnet, und häufig folgt eine Nachzahlung.
  • Im Jahresergebnis zahlt ein Paar in allen Kombinationen dieselbe Einkommensteuer. Die Steuerklasse verschiebt nur den Zeitpunkt.
SteuerklassenrechnerIII/V oder IV/IV? Die beste Kombination für Ehepaare.Jetzt berechnen

Das Faktorverfahren: die genaueste Lösung

Beim Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) berechnet das Finanzamt einen Faktor kleiner als 1, mit dem die Lohnsteuer beider Partner gemindert wird. So entspricht der monatliche Abzug ziemlich genau der späteren Jahressteuer – die Steuerlast wird fair nach dem Einkommen verteilt, und hohe Nachzahlungen bleiben meist aus.

Den Faktor beantragen Sie beim Finanzamt, zusammen mit dem voraussichtlichen Arbeitslohn beider Partner. Wer das Faktorverfahren nutzt, muss eine Steuererklärung abgeben.

Wann Sie besonders genau hinschauen sollten

  • Elterngeld: Es wird aus dem Nettoeinkommen berechnet, und das hängt von der Steuerklasse ab. Ein Wechsel muss früh erfolgen – in der Regel mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes –, damit er beim Elterngeld zählt.
  • Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld: Auch diese Leistungen richten sich nach dem Netto. Wer kurz vor einer möglichen Arbeitslosigkeit die Klasse wechselt, sollte sich vorher informieren, ob der Wechsel anerkannt wird.
  • Nachzahlung einplanen: Bei III/V lohnt es sich, monatlich etwas zurückzulegen.

So wechseln Sie die Steuerklasse

Ehepaare können die Kombination mehrmals im Jahr ändern. Der Antrag läuft über ELSTER oder das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ beim Finanzamt. Der Wechsel gilt ab dem Monat nach der Antragstellung. Wie das genau geht, zeigt unser Ratgeber Steuerklasse wechseln.

Alle weiteren Änderungen zum Jahreswechsel finden Sie im Überblick Was ändert sich 2027?.

Häufige Fragen

Gibt es 2027 noch die Steuerklassen III und V?
Ja. Die Abschaffung steht nur im Koalitionsvertrag, ein Gesetz gibt es nicht. Ehepaare können 2027 weiter zwischen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor wählen.
Muss ich wegen des neuen Tarifs 2027 etwas beantragen?
Nein. Grundfreibetrag, Tarif und Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden in allen Steuerklassen automatisch berücksichtigt, sobald das Gesetz in Kraft ist.
Welche Steuerklasse ist 2027 für Ehepaare am besten?
Bei ähnlichem Einkommen meist IV/IV. Verdient ein Partner deutlich mehr, bringt III/V monatlich mehr Netto, oft aber mit Nachzahlung. Am genauesten verteilt das Faktorverfahren die Steuer.
Zahlen wir mit III/V weniger Steuern?
Nein. Die Jahressteuer ist in allen Kombinationen gleich. III/V verschiebt nur, wann die Steuer gezahlt wird – zu wenig einbehaltene Lohnsteuer wird mit der Steuererklärung nachgefordert.
Wie oft kann ich die Steuerklasse wechseln?
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die Kombination mehrmals im Jahr ändern. Der Wechsel gilt ab dem folgenden Monat.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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