Pendlerpauschale-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale für 2026 und wie viel Steuern Sie damit tatsächlich zurückbekommen – unter Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Neu 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
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Geschätzte Steuererstattung
286,00 €
bei 25 km und 220 Arbeitstagen – 2.090,00 € Entfernungspauschale
| Position | Jahr |
|---|---|
| Entfernungspauschale 25 km × 0,38 € × 220 Tage | 2.090,00 € |
| Werbungskosten gesamt | 2.090,00 € |
| − Arbeitnehmer-Pauschbetrag | − 1.230,00 € |
| Zusätzlich absetzbar | 860,00 € |
| Geschätzte Steuerersparnis | 286,00 € |
Jeder zusätzlich abgesetzte Euro spart Ihnen hier rund 33 % Steuern (inkl. Soli, ohne Kirchensteuer).
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale – offiziell Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG – ist ein pauschaler Abzug für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Pauschale vereinheitlicht: Ab 2026 gibt es 38 Cent für jeden Kilometer, statt bisher 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Davon profitieren vor allem Pendler mit kurzen und mittleren Wegen.
So berechnen Sie die Entfernungspauschale
Die Formel ist einfach:
Entfernung (einfach, in vollen km) × 0,38 € × Arbeitstage
- Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
- Gezählt werden nur Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind – Homeoffice-, Urlaubs- und Krankheitstage zählen nicht.
- Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Tagespauschale von 6 € (höchstens 1.260 € im Jahr).
- Die Pauschale ist Teil der Werbungskosten. Steuerlich wirkt nur der Betrag, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt.
Pendlerpauschale-Tabelle 2026
Bei 220 Arbeitstagen und ohne weitere Werbungskosten:
Beispiel: 25 km Arbeitsweg
Eine ledige Angestellte fährt an 220 Tagen 25 km zur Arbeit, ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 45.000 €:
- Entfernungspauschale: 25 × 0,38 € × 220 = 2.090,00 €
- abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230,00 €
- zusätzlich absetzbar: 860,00 €
Das ergibt eine Steuerersparnis von rund 286 € im Jahr. Die Erstattung hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab – wer mehr verdient, spart pro Kilometer mehr.
Tipps für Pendler
- Lassen Sie sich die Pendlerpauschale beim Finanzamt als Freibetrag für den Lohnsteuerabzug (ELStAM) eintragen – dann steigt Ihr Nettogehalt schon während des Jahres.
- Sammeln Sie weitere Werbungskosten wie Arbeitskleidung, Fachliteratur oder Kontoführungsgebühren; zusammen mit der Pauschale überschreiten Sie den Pauschbetrag schneller.
- Bei Behinderung (GdB ab 70 oder ab 50 mit Merkzeichen G) können statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Zählt die Hin- und Rückfahrt?
Ab wie vielen Kilometern lohnt sich die Pendlerpauschale?
Wie viele Arbeitstage akzeptiert das Finanzamt?
Bekomme ich die Pauschale auch mit Bahn oder Fahrrad?
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.