Kindergeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihr Kindergeld für 2026 und finden Sie heraus, ob das Finanzamt bei Ihnen stattdessen den Kinderfreibetrag ansetzt – inklusive Höhe des zusätzlichen Steuervorteils.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Werte 2026 inkl. Günstigerprüfung
- Keine Speicherung Ihrer Daten
Ihr Kindergeld pro Monat
259 €
1 Kind × 259 € – 3.108 € im Jahr
Für Sie ist das Kindergeld günstiger – der Freibetrag bringt keinen zusätzlichen Vorteil. Sie behalten das Kindergeld vollständig.
| Günstigerprüfung | Jahr |
|---|---|
| Kindergeld im Jahr | 3.108,00 € |
| Kinderfreibeträge inkl. BEA | 9.756 € |
| Zu versteuerndes Einkommen | 60.000 € |
| Steuerersparnis durch Freibeträge | 2.668,00 € |
| Differenz Ersparnis − Kindergeld | -440,00 € |
| Ihr Vorteil insgesamt pro Jahr | 3.108,00 € |
Vereinfachte Prüfung mit Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Wer bekommt Kindergeld?
Kindergeld erhalten Eltern, die in Deutschland wohnen oder hier unbeschränkt steuerpflichtig sind, für jedes Kind
- bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Voraussetzungen,
- bis zum 25. Geburtstag, solange es eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, ein Freiwilligenjahr leistet oder einen Ausbildungsplatz sucht,
- bis 21 Jahre, wenn es arbeitslos gemeldet ist, und unbegrenzt bei einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung.
Nach dem Abschluss einer ersten Ausbildung darf das Kind höchstens 20 Wochenstunden nebenbei arbeiten. Gezahlt wird an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: die Günstigerprüfung
Kindergeld ist rechtlich eine vorausgezahlte Steuervergütung. Mit der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob der Kinderfreibetrag (9.756 € je Kind für Paare, die Hälfte je Elternteil) zu einer höheren Steuerersparnis führt. Ist das so, wird die Differenz erstattet – Sie behalten das Kindergeld trotzdem.
Für die meisten Familien bleibt das Kindergeld günstiger. Erst bei höheren Einkommen übersteigt die Steuerersparnis aus dem Freibetrag das Kindergeld, weil der Freibetrag mit dem persönlichen Grenzsteuersatz wirkt.
Günstigerprüfung nach Einkommen
Zusammen veranlagte Eltern mit einem Kind, Einkommensteuer ohne Soli und Kirchensteuer:
| zu versteuerndes Einkommen | Kindergeld / Jahr | Ersparnis Freibetrag | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 40.000 € | 3.108 € | 2.224,00 € | Kindergeld |
| 60.000 € | 3.108 € | 2.668,00 € | Kindergeld |
| 80.000 € | 3.108 € | 3.006,00 € | Kindergeld |
| 100.000 € | 3.108 € | 3.344,00 € | Freibetrag (+236,00 €) |
| 120.000 € | 3.108 € | 3.682,00 € | Freibetrag (+574,00 €) |
| 150.000 € | 3.108 € | 4.098,00 € | Freibetrag (+990,00 €) |
| 200.000 € | 3.108 € | 4.098,00 € | Freibetrag (+990,00 €) |
| 300.000 € | 3.108 € | 4.098,00 € | Freibetrag (+990,00 €) |
Kindergeld beantragen bei der Familienkasse
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit; Beschäftigte im öffentlichen Dienst wenden sich teils an ihre eigene Familienkasse. Den Antrag können Sie online stellen. Sie brauchen die steuerliche Identifikationsnummer von sich und dem Kind; ab 18 Jahren zusätzlich einen Nachweis über Schule, Ausbildung oder Studium.
Wichtig: Kindergeld wird nur sechs Monate rückwirkend gezahlt. Melden Sie Änderungen – etwa Ausbildungsende, Umzug ins Ausland oder Trennung – sofort, sonst drohen Rückforderungen.
Kinder im Ausland
Für Kinder, die in einem anderen EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz leben, gibt es grundsätzlich Kindergeld nach EU-Recht; zahlt der andere Staat ebenfalls, wird nur ein Differenzbetrag gezahlt. Für Kinder in Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen – etwa der Türkei – kann für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ein deutlich niedrigeres Abkommenskindergeld in Betracht kommen. Lassen Sie den Einzelfall von der Familienkasse prüfen. Das Elterngeld wird übrigens nicht mit dem Kindergeld verrechnet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Wird das Kindergeld auf das Einkommen angerechnet?
Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Passende Ratgeber
Quellen und Stand
- Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse
- Familienportal des Bundes – Kindergeld
- Einkommensteuergesetz (§§ 31, 32, 62 ff. EStG)
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.