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Steuerklassenrechner 2026 für Ehepaare

Welche Steuerklassen-Kombination bringt Ihnen als Ehepaar monatlich das meiste Netto? Der Rechner vergleicht IV/IV, III/V und das Faktorverfahren mit den Werten 2026.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Mit Faktorverfahren nach § 39f EStG
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
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Kirchensteuer
Kinder?
Bei Ehepaaren pro Kind 1,0

Beste Kombination

4.711,68 €

gemeinsames Netto im Monat mit III / V

Bei III/V ist eine Steuererklärung Pflicht. Nach grober Schätzung droht eine Nachzahlung von rund 540 € Einkommensteuer – legen Sie den Mehrbetrag zurück.

Vorteil gegenüber IV / IV71,67 € / Monat
Faktor0,968
Gemeinsame Einkommensteuer / Jahr9.732 €
Monatliches Netto je Steuerklassen-Kombination
KombinationNetto Partner 1Netto Partner 2ZusammenDifferenz
IV / IV2.871,09 €1.768,92 €4.640,01 €− 71,67 €
III / V Höchstes Netto3.221,09 €1.490,59 €4.711,68 €–
V / III2.408,67 €1.956,25 €4.364,92 €− 346,76 €
IV / IV + Faktor 0,9682.891,92 €1.774,92 €4.666,84 €− 44,84 €

Die Steuerklasse verteilt nur die monatliche Lohnsteuer. Die tatsächliche Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich und wird mit der Steuererklärung abgerechnet.

Die Kombinationen für Ehepaare

Nach der Heirat ordnet das Finanzamt beide Partner automatisch der Steuerklasse IV zu. Auf Antrag können Sie zu III/V oder zu IV/IV mit Faktor wechseln. Dieselben Regeln gelten für eingetragene Lebenspartnerschaften.

KombinationGeeignet, wenn …Wirkung
IV / IVBeide verdienen ähnlich vielJeder zahlt Lohnsteuer wie ein Single; oft kleine Erstattung
III / VEin Partner verdient deutlich mehr (etwa 60 % oder mehr des Gesamteinkommens)Hohes Netto beim Besserverdiener, häufig Nachzahlung
IV / IV mit FaktorUnterschiedliche Einkommen, Nachzahlung soll vermieden werdenLohnsteuer entspricht fast genau der Jahressteuer

In Klasse III erhält der Besserverdiener den doppelten Grundfreibetrag, in Klasse V fällt er dafür ganz weg. Deshalb wird das zweite Gehalt in Klasse V schon ab dem ersten Euro vergleichsweise hoch belastet.

Vergleichstabelle 2026: Gemeinsames Netto pro Monat

Ehepaar in Nordrhein-Westfalen, beide gesetzlich versichert, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Bei gleichem Einkommen gibt es keinen Faktor unter 1 – dann gilt der Wert von IV/IV.

Brutto Partner 1 + 2IV / IVIII / VIV / IV mit Faktor
3.000 € + 3.000 €4.108,84 €4.034,01 €4.108,84 €
4.000 € + 2.500 €4.374,42 €4.418,76 €4.390,18 €
4.500 € + 2.500 €4.640,01 €4.711,68 €4.666,84 €
5.000 € + 2.000 €4.606,93 €4.777,67 €4.667,09 €
6.000 € + 1.500 €4.853,02 €5.163,11 €5.002,69 €
5.000 € + 0 €3.130,09 €3.510,67 €3.511,17 €

Die Tabelle zeigt: III/V bringt fast immer das höchste monatliche Netto. Über das Jahr gerechnet ist der Vorteil aber meist nur geliehen – das Finanzamt holt die zu wenig gezahlte Lohnsteuer mit der Steuererklärung zurück.

So funktioniert das Faktorverfahren

Beim Faktorverfahren bleiben beide Partner in Klasse IV, die Lohnsteuer wird aber mit einem Faktor kleiner als 1 multipliziert. Das Finanzamt berechnet ihn so:

Faktor = Y ÷ X – dabei ist Y die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingtarif und X die Summe der Lohnsteuer beider Partner in Klasse IV.

Der Vorteil: Der Splittingvorteil wird schon unterjährig im Verhältnis der Einkommen verteilt. Nachzahlungen sind selten, und der geringer verdienende Partner wird nicht so stark belastet wie in Klasse V. Den Faktor beantragen Sie beim Finanzamt; er kann für bis zu zwei Jahre eingetragen werden.

Steuerklasse und Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Kurzarbeitergeld werden vom Netto berechnet. Eine günstige Steuerklasse kann diese Leistungen deutlich erhöhen:

  • Elterngeld: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den Monaten vor der Geburt überwiegend galt. Der Wechsel sollte spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Rechnen Sie es mit dem Elterngeld-Rechner durch.
  • Arbeitslosengeld: Ein Wechsel kurz vor oder während der Arbeitslosigkeit wird von der Agentur für Arbeit nur anerkannt, wenn die neue Kombination zum Einkommensverhältnis passt.
  • Klasse V: Wer absehbar Lohnersatzleistungen bezieht, sollte Klasse V meiden, weil das niedrige Netto die Leistung mindert.

Steuerklasse wechseln – so geht’s

Den Wechsel beantragen Sie gemeinsam beim Finanzamt, am einfachsten online über ELSTER („Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“). Die neue Klasse gilt ab dem Folgemonat; Ihr Arbeitgeber erhält sie automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Politisch wird seit Längerem geplant, die Kombination III/V abzuschaffen und durch ein verpflichtendes Faktorverfahren zu ersetzen – im Gespräch ist das Jahr 2030. Für 2026 können Sie III/V weiterhin uneingeschränkt wählen.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am günstigsten?
Über das Jahr gesehen keine: Die Einkommensteuer ist bei allen Kombinationen gleich. Unterschiedlich ist nur das monatliche Netto. III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient, IV/IV bei ähnlichen Gehältern, das Faktorverfahren bei unterschiedlichen Gehältern ohne Nachzahlungsrisiko.
Warum muss ich bei III/V Steuern nachzahlen?
Die Lohnsteuertabellen für III und V unterstellen eine Einkommensverteilung von etwa 60 zu 40. Weicht Ihr Verhältnis ab, wird unterjährig zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Deshalb ist bei III/V eine Steuererklärung Pflicht.
Wie oft darf ich die Steuerklasse wechseln?
Seit 2020 mehrmals im Jahr. Der Antrag wirkt jeweils ab dem Monat nach der Antragstellung.
Mein Partner verdient nichts – welche Klasse ist richtig?
Dann ist III/V (mit Klasse III für den Verdienenden) fast immer optimal. Der Partner ohne Einkommen ist von Klasse V nicht betroffen.
Gilt die Steuerklasse auch für Minijobs?
Nein. Minijobs bis 603 € werden pauschal versteuert, die Steuerklasse spielt dort keine Rolle.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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