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Gewerbesteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie die Gewerbesteuer für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbH – mit Freibetrag, Messbetrag, Hebesatz und der Anrechnung auf die Einkommensteuer.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Nach GewStG und § 35 EStG
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
Gewinn inkl. Hinzurechnungen und Kürzungen
%
Rechtsform
Nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten Freibetrag und Anrechnung.

Gewerbesteuer pro Jahr

7.770,00 €

bei 80.000 € Gewerbeertrag und Hebesatz 400 % · effektiv 9,71 %

Anrechnung ESt (§ 35 EStG)− 7.770,00 €
Tatsächliche Mehrbelastung0,00 €
Vorauszahlung je Quartal1.942,50 €
Berechnung der Gewerbesteuer
Gewerbeertrag80.000,00 €
Abgerundet auf volle 100 €80.000,00 €
− Freibetrag (§ 11 GewStG)− 24.500,00 €
Bemessungsgrundlage55.500,00 €
× Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag1.942,50 €
× Hebesatz 400 % = Gewerbesteuer7.770,00 €
− Anrechnung auf die Einkommensteuer (4,0 × Messbetrag)− 7.770,00 €
Verbleibende Mehrbelastung0,00 €

Bis zu einem Hebesatz von 400 % ist die Gewerbesteuer rechnerisch belastungsneutral – vorausgesetzt, Ihre Einkommensteuer ist hoch genug für die volle Anrechnung.

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Grundlage ist der nach Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen (ein Viertel der Schuldzinsen sowie anteiliger Mieten, Pachten und Lizenzen, soweit diese zusammen 200.000 € übersteigen) und Kürzungen (z. B. für betrieblichen Grundbesitz). Für die meisten kleinen Betriebe entspricht der Gewerbeertrag daher dem Gewinn.

  1. Gewerbeertrag abrunden – auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 GewStG).
  2. Freibetrag abziehen – 24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften, für GmbH, UG und AG gibt es keinen Freibetrag.
  3. Steuermessbetrag ermitteln – Bemessungsgrundlage × 3,5 %. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest.
  4. Hebesatz anwenden – Messbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Gewerbesteuerbescheid verschickt die Gemeinde.

Hebesätze großer Städte

Der Hebesatz entscheidet, wie hoch die Gewerbesteuer am Ende ausfällt. Die folgenden Werte sind eine Auswahl (Stand 2026, ohne Gewähr) – den verbindlichen Satz nennt Ihre Gemeinde auf ihrer Website oder im Steuerbescheid. Beispiel: Einzelunternehmen mit 80.000 € Gewerbeertrag.

StadtHebesatzGewerbesteuerMehrbelastung nach Anrechnung
Berlin410 %7.964,25 €194,25 €
Hamburg470 %9.129,75 €1.359,75 €
München490 %9.518,25 €1.748,25 €
Köln475 %9.226,88 €1.456,88 €
Frankfurt am Main460 %8.935,50 €1.165,50 €
Stuttgart420 %8.158,50 €388,50 €
Düsseldorf440 %8.547,00 €777,00 €

Viele kleinere Gemeinden verlangen deutlich weniger; einige Orte liegen am Mindestsatz von 200 %. Ein Umzug allein wegen des Hebesatzes lohnt sich aber selten, denn bei Einzelunternehmen wird die Steuer bis 400 % weitgehend angerechnet.

Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG)

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen das 4,0-Fache des Messbetrags von ihrer Einkommensteuer abziehen. Bis zu einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer damit rechnerisch vollständig ausgeglichen. Liegt der Hebesatz höher, bleibt die Differenz als echte Mehrbelastung.

Zwei Grenzen sind zu beachten: Die Anrechnung ist auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf die Einkommensteuer begrenzt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Wer wegen Verlusten aus anderen Quellen oder hoher Sonderausgaben wenig Einkommensteuer zahlt, verliert einen Teil der Anrechnung – ein Vortrag in spätere Jahre ist nicht möglich.

Kapitalgesellschaften erhalten keine Anrechnung. Für sie ist die Gewerbesteuer neben der Körperschaftsteuer eine eigenständige Belastung von rund 14 % bei Hebesatz 400 %.

Beispielrechnung

Einzelunternehmen, Gewerbeertrag 80.000 €, Hebesatz 400 %:

  • Bemessungsgrundlage: 80.000 € − 24.500 € = 55.500 €
  • Messbetrag: 55.500 € × 3,5 % = 1.942,50 €
  • Gewerbesteuer: 1.942,50 € × 400 % = 7.770,00 €
  • Anrechnung auf die Einkommensteuer: 7.770,00 €

Die Mehrbelastung beträgt 0,00 €. Eine GmbH mit demselben Gewinn zahlt ohne Freibetrag 11.200,00 € – und zwar ohne Anrechnungsmöglichkeit.

Praxistipps

  • Vorauszahlungen einplanen: Die Gemeinde setzt vierteljährliche Vorauszahlungen fest, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
  • Freiberufler sind befreit: Ärztinnen, Anwälte, Architekten oder Journalisten zahlen keine Gewerbesteuer. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig – im Zweifel hilft eine Steuerberatung.
  • Gewerbesteuererklärung: Sie ist elektronisch über ELSTER abzugeben, auch wenn wegen des Freibetrags keine Steuer anfällt.
  • Nicht als Betriebsausgabe abziehbar: Seit 2008 mindert die Gewerbesteuer den Gewinn nicht mehr (§ 4 Abs. 5b EStG).

Häufige Fragen

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Freibetrag von 24.500 € abziehen, mit der Steuermesszahl von 3,5 % multiplizieren und den Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde vervielfältigen.
Was ist der Hebesatz?
Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest. Er beträgt mindestens 200 %; in Großstädten liegt er meist zwischen 400 % und 500 %. Den aktuellen Wert finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Ja, bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften nach § 35 EStG bis zum 4,0-Fachen des Messbetrags. Bis zu einem Hebesatz von 400 % ist die Gewerbesteuer dadurch weitgehend neutral, sofern genug Einkommensteuer anfällt.
Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
Nein. Freiberufler im Sinne von § 18 EStG sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Wer jedoch gewerbliche Tätigkeiten beimischt, riskiert, dass die gesamte Tätigkeit gewerblich wird.
Gibt es für eine GmbH einen Freibetrag?
Nein. Kapitalgesellschaften zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag und erhalten keine Anrechnung auf eine andere Steuer.
Wann ist die Gewerbesteuer fällig?
Vorauszahlungen sind vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Abschlusszahlung wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids fällig.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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