Ratgeber · Gehalt & Lohn
Was ändert sich 2027? Alle Neuerungen für Ihr Gehalt
Zum 1. Januar 2027 ändern sich Steuertarif, Sozialabgaben, Kindergeld und Mindestlohn. Hier finden Sie alle Neuerungen im Überblick – mit dem Hinweis, was schon beschlossen ist und was noch im Gesetzgebungsverfahren steckt.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- 5 Min. Lesezeit
- Redaktion · mit amtlichen Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 € steigen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 €. Das senkt die Lohnsteuer für fast alle Beschäftigten.
- Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen kräftig: in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 6.375 € im Monat, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 8.850 €.
- Kinderlose sollen mehr Pflegeversicherung zahlen: Der Zuschlag steigt von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte.
- Das Kindergeld soll auf 267 € pro Kind steigen. Bei weiteren Kindern wird es ab 2027 schrittweise ohne Antrag ausgezahlt.
- Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €, die Minijob-Grenze auf 633 € – beides steht fest.
- Unterm Strich ändert sich das Netto für die meisten Beschäftigten nur um wenige Euro. Eltern gewinnen etwas mehr, Gutverdiener zahlen wegen der höheren Beitragsgrenzen drauf.
Alle Änderungen 2027 auf einen Blick
Nicht alle Werte sind schon endgültig. Die letzte Spalte zeigt den Stand vom 1. November 2026.
| Wert | 2026 | 2027 | Stand |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | Regierungsentwurf |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | Regierungsentwurf |
| Kindergeld je Kind und Monat | 259 € | 267 € | Regierungsentwurf |
| Kinderfreibeträge (Eltern zusammen) | 9.756 € | 10.056 € | Regierungsentwurf |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV (Monat) | 5.812,50 € | 6.375 € | Kabinett, Bundesrat ausstehend |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/AV (Monat) | 8.450 € | 8.850 € | Kabinett, Bundesrat ausstehend |
| Versicherungspflichtgrenze (Jahr) | 77.400 € | 84.150 € | Kabinett, Bundesrat ausstehend |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV | 2,9 % | 2,9 % | Schätzerkreis |
| Pflege-Zuschlag für Kinderlose | 0,6 % | 0,9 % | Regierungsentwurf |
| Mindestlohn pro Stunde | 13,90 € | 14,60 € | beschlossen |
| Minijob-Grenze (Monat) | 603 € | 633 € | beschlossen |
Lohnsteuer: neuer Tarif und höhere Pauschbeträge
Die Bundesregierung hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten ihn derzeit. Vorgesehen sind:
- Grundfreibetrag 12.564 € (2026: 12.348 €). Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Für 2028 sind 12.900 € geplant.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 € (2026: 1.230 €). Das Finanzamt zieht ihn automatisch als Werbungskosten ab, wenn Sie keine höheren Kosten nachweisen. Er wirkt schon bei der monatlichen Lohnsteuer.
- Flacherer Tarif: Der Spitzensteuersatz von 42 % greift erst ab 70.601 € statt ab 69.879 €.
- Mehr Steuern für sehr hohe Einkommen: Der Satz von 45 % beginnt schon ab 250.000 € (bisher 277.826 €), ab 280.000 € gilt ein neuer Satz von 47 %. Die Beträge gelten für Ledige, bei Zusammenveranlagung das Doppelte.
- Weniger Steuerbonus für Handwerker: Statt 20 % der Arbeitskosten (höchstens 1.200 €) sollen nur noch 15 % (höchstens 900 €) von der Steuer abziehbar sein.
Das Bundesfinanzministerium hat am 8. Oktober 2026 bereits den Entwurf des Lohnsteuer-Programmablaufplans für 2027 veröffentlicht, der diese Änderungen enthält. Lohnabrechnungen im Januar 2027 werden also voraussichtlich schon mit dem neuen Tarif erstellt, sofern das Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird.
Sozialabgaben: höhere Grenzen, mehr für Kinderlose
Die Beitragsbemessungsgrenzen bestimmen, bis zu welchem Gehalt Sozialbeiträge fällig werden. Das Bundeskabinett hat die Werte für 2027 am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze besonders stark, weil sie zusätzlich zur normalen Lohnentwicklung einmalig um 300 € im Monat angehoben wird.
Wer mehr als 5.812,50 € im Monat verdient, zahlt deshalb 2027 spürbar mehr Kranken- und Pflegeversicherung. Wer weniger verdient, merkt von der höheren Grenze nichts.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen soll laut Schätzerkreis bei 2,9 % bleiben. Ihre eigene Krankenkasse kann den Beitrag aber trotzdem erhöhen. Tut sie das, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Kasse wechseln.
In der Pflegeversicherung bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 %. Kinderlose ab 23 Jahren sollen nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes aber einen Zuschlag von 0,9 statt 0,6 Prozentpunkten zahlen. Ihr Arbeitnehmeranteil steigt damit von 2,4 % auf 2,7 % (in Sachsen von 2,9 % auf 3,2 %). Für Eltern ändert sich nichts.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll 2027 nach den aktuellen Vorausberechnungen bei 18,6 % bleiben, die Arbeitslosenversicherung bei 2,6 %.
Brutto-Netto-Rechner 2027Ihr Netto ab Januar 2027 – im direkten Vergleich zu 2026.Jetzt berechnenWas bleibt 2027 netto? Beispiele
Wir haben die Änderungen mit unserem Brutto-Netto-Rechner durchgerechnet: Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer.
| Brutto / Monat | Situation | Netto 2026 | Netto 2027 | Änderung |
|---|---|---|---|---|
| 3.500 € | Klasse I, kinderlos | 2.333,25 € | 2.334,42 € | + 1,17 € |
| 3.500 € | Klasse I, 1 Kind | 2.348,17 € | 2.356,84 € | + 8,67 € |
| 5.000 € | Klasse I, kinderlos | 3.130,09 € | 3.130,84 € | + 0,75 € |
| 7.000 € | Klasse I, kinderlos | 4.179,58 € | 4.145,40 € | − 34,18 € |
Bei Kinderlosen frisst der höhere Pflegezuschlag die Steuerentlastung fast vollständig auf. Eltern behalten die Entlastung. Oberhalb der alten Beitragsbemessungsgrenze überwiegen die höheren Sozialbeiträge. Ihr persönliches Ergebnis zeigt der Brutto-Netto-Rechner 2027.
Familien: mehr Kindergeld und Kindergeld ohne Antrag
Das Kindergeld soll 2027 von 259 € auf 267 € pro Kind und Monat steigen, 2028 dann auf 272 €. Parallel steigen die Kinderfreibeträge auf zusammen 10.056 €. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung weiterhin automatisch, ob für Sie das Kindergeld oder der Freibetrag günstiger ist.
Fest beschlossen ist außerdem das antragslose Kindergeld: Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zugestimmt, das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Einführung erfolgt in zwei Stufen:
- Ab dem Frühjahr 2027 für Familien, die schon für ein älteres Kind Kindergeld bekommen.
- Ende 2027 auch für erstgeborene Kinder.
Voraussetzung ist, dass die Familienkasse eine Kontoverbindung kennt und der Anspruch eindeutig ist. In allen anderen Fällen bekommen Eltern wie bisher ein Schreiben mit einem vorausgefüllten Antrag.
Kindergeld-RechnerKindergeld 2026 und Günstigerprüfung.Jetzt berechnenMindestlohn und Minijob 2027
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie auf 633 € im Monat. Beides ist in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt.
Für Arbeitgeber werden gewerbliche Minijobs teurer: Die Pauschale zur Krankenversicherung steigt von 13 % auf voraussichtlich 17,5 % (beschlossen). Die Pauschsteuer soll von 2 % auf 5 % steigen (Regierungsentwurf). Am Verdienst der Minijobber selbst ändert sich dadurch nichts.
Was sich 2027 noch nicht ändert
- Familienversicherung: Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung soll eingeschränkt werden – allerdings erst ab 2028. Im Jahr 2027 bleibt sie unverändert.
- Elterngeld: Über eine Reform wird diskutiert, beschlossen ist bisher nichts. Es gelten weiter 300 € bis 1.800 € im Monat.
Was Sie jetzt tun können
- Werbungskosten prüfen: Liegen Ihre tatsächlichen Kosten für Fahrten, Arbeitsmittel oder Fortbildung über 1.430 € im Jahr, lohnt sich weiterhin eine Steuererklärung mit Einzelnachweis.
- Zusatzbeitrag beobachten: Die Krankenkassen geben ihre Beiträge für 2027 bis zum Jahreswechsel bekannt. Bei einer Erhöhung können Sie wechseln.
- Handwerkerrechnungen: Arbeitskosten, die Sie noch 2026 bezahlen, werden nach geltendem Recht mit 20 % gefördert.
- Steuerklasse bei Paaren: Prüfen Sie zum Jahreswechsel, ob III/V, IV/IV oder das Faktorverfahren für Sie am besten passt.
- Erste Gehaltsabrechnung 2027 kontrollieren: Prüfen Sie Pflegebeitrag und Kinderzahl. Eltern müssen ihre Kinder gegebenenfalls nachweisen, damit kein Kinderlosenzuschlag einbehalten wird.
Wir aktualisieren diesen Ratgeber und unsere Rechner, sobald die Gesetze endgültig beschlossen sind.
Häufige Fragen
Bekomme ich 2027 mehr Netto?
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?
Wie hoch ist das Kindergeld 2027?
Muss ich Kindergeld 2027 noch beantragen?
Steigt der Rentenbeitrag 2027?
Was ist, wenn die Gesetze nicht rechtzeitig beschlossen werden?
Quellen und Stand
- Bundestag – Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235)
- Bundesregierung – Beitragsbemessungsgrenzen 2027 im Kabinett beschlossen
- Deutsche Rentenversicherung – Beitragsbemessungsgrenzen 2027
- DATEV – BMF-Programmablaufpläne zur Lohnsteuer 2027 (Entwürfe)
- NWB – Kindergeld künftig auch ohne Antrag
- Minijob-Zentrale – Minijob-Grenze 2027
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.