Midijob-Rechner 2026
Berechnen Sie Netto und Sozialabgaben im Übergangsbereich – mit dem Faktor F 2026, Ihrer Steuerklasse und dem Vergleich zu den vollen Beiträgen.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Übergangsbereich nach § 20 SGB IV
- Keine Speicherung Ihrer Daten
Ihr Nettoverdienst
1.014,10 €
bei 1.200,00 € brutto im Monat, Steuerklasse I
| Position | Monat |
|---|---|
| Bruttoverdienst | 1.200,00 € |
| Lohnsteuer | 0,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Krankenversicherung | − 74,79 € |
| Pflegeversicherung | − 20,51 € |
| Rentenversicherung | − 79,49 € |
| Arbeitslosenversicherung | − 11,11 € |
| Nettoverdienst | 1.014,10 € |
| Sozialabgaben ohne Übergangsbereich | 261,00 € |
Beitragspflichtige Einnahme für Ihren Anteil: 854,69 € statt 1.200,00 €. Ihre Rentenansprüche werden trotzdem aus dem vollen Verdienst berechnet.
Das zahlt der Arbeitgeber zusätzlich
| Abgabe | Monat |
|---|---|
| Krankenversicherung | 114,78 € |
| Pflegeversicherung | 23,61 € |
| Rentenversicherung | 122,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 17,05 € |
| Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld | 7,08 € |
| Arbeitgeberanteil gesamt | 284,52 € |
So funktioniert der Midijob
Wer mehr als 603 €, aber höchstens 2.000 € im Monat verdient, arbeitet im sogenannten Übergangsbereich. Anders als im Minijob ist die Beschäftigung voll sozialversicherungspflichtig – Sie sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert. Ihr eigener Beitrag wird aber aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet und steigt gleitend an. So vermeidet der Gesetzgeber, dass jeder Euro über der Minijob-Grenze sofort volle Abgaben auslöst.
Für den Arbeitnehmeranteil gilt seit 2023 die Formel 2.000 ÷ (2.000 − 603) × (Verdienst − 603). Bei 700 € zählen damit nur 138,87 € als beitragspflichtig, bei 2.000 € der volle Betrag. Der Gesamtbeitrag wird mit dem Faktor F (0,6619) ermittelt; die Differenz trägt der Arbeitgeber, der am unteren Rand dadurch mehr als die Hälfte zahlt.
Midijob-Tabelle 2026
Steuerklasse I, kinderlos, Jahrgang 1990, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer.
| Brutto / Monat | Ihre SV-Beiträge | Ersparnis | Netto | Kosten AG |
|---|---|---|---|---|
| 700 € | 30,20 € | 122,05 € | 669,80 € | 890,61 € |
| 800 € | 61,35 € | 112,65 € | 738,65 € | 1.009,40 € |
| 1.000 € | 123,62 € | 93,88 € | 876,38 € | 1.246,97 € |
| 1.200 € | 185,90 € | 75,10 € | 1.014,10 € | 1.484,52 € |
| 1.400 € | 248,16 € | 56,34 € | 1.151,84 € | 1.722,10 € |
| 1.600 € | 310,45 € | 37,55 € | 1.267,30 € | 1.959,67 € |
| 1.800 € | 372,73 € | 18,77 € | 1.374,86 € | 2.197,23 € |
| 2.000 € | 435,00 € | 0,00 € | 1.476,84 € | 2.434,80 € |
Die Ersparnis ist am unteren Rand am größten und schmilzt bis 2.000 € auf null ab. Bei 700 € zahlen Sie nur 30,20 € Sozialabgaben.
Beispielrechnung: 1.200 € im Midijob
Eine kinderlose Teilzeitkraft in Nordrhein-Westfalen, Steuerklasse I, verdient 1.200 € brutto:
- Krankenversicherung: 74,79 €
- Pflegeversicherung (inkl. Kinderlosenzuschlag): 20,51 €
- Rentenversicherung: 79,49 €
- Arbeitslosenversicherung: 11,11 €
- Lohnsteuer: 0,00 €
Es bleiben 1.014,10 € netto. Ohne Übergangsbereich wären 261,00 € Sozialabgaben fällig gewesen – der Midijob bringt also 75,10 € mehr im Monat. Der Arbeitgeber zahlt insgesamt 1.484,52 €.
Wichtige Regeln und Tipps
- Mehrere Jobs werden addiert: Zwei Teilzeitstellen mit zusammen bis zu 2.000 € fallen gemeinsam in den Übergangsbereich. Ein einzelner Minijob neben der Hauptbeschäftigung bleibt dagegen anrechnungsfrei.
- Jahresbetrachtung: Maßgeblich ist das regelmäßige Entgelt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden auf das Jahr verteilt mitgezählt – über 24.000 € im Jahr liegt kein Midijob mehr vor.
- Keine Regel für Azubis: Für Auszubildende gilt der Übergangsbereich nicht; sie zahlen stets die vollen Beiträge.
- Steuerklasse prüfen: Im Midijob kann Steuerklasse V oder VI hohe Lohnsteuer auslösen. Verheiratete sollten die Kombination mit dem Steuerklassenrechner vergleichen.
- Mindestlohn beachten: Bei 13,90 € pro Stunde entspricht 2.000 € rund 143 Stunden im Monat.
Minijob oder Midijob – was lohnt sich?
Viele scheuen den Schritt über die Minijob-Grenze, weil sie hohe Abzüge befürchten. Der Übergangsbereich sorgt aber dafür, dass sich Mehrarbeit fast immer lohnt: Bei 603 € im Minijob bleiben 581,29 €, bei 700 € im Midijob 669,80 € netto. Zusätzlich sind Sie im Midijob vollwertig kranken- und pflegeversichert, erwerben Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld und Kurzarbeitergeld und sammeln Rentenpunkte aus dem vollen Verdienst.
Einen Nachteil gibt es für Menschen, die bisher beitragsfrei familienversichert waren: Mit dem Midijob endet die Familienversicherung, weil eine eigene Versicherungspflicht entsteht. Das ist in der Regel kein Problem, sollte aber bewusst entschieden werden. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder BAföG bezieht, sollte zudem die jeweiligen Hinzuverdienstgrenzen prüfen.
Häufige Fragen
Was ist ein Midijob?
Wie werden die Beiträge im Übergangsbereich berechnet?
Verliere ich durch den Midijob Rentenansprüche?
Zahle ich im Midijob Lohnsteuer?
Was passiert, wenn ich zwischen Mini- und Midijob schwanke?
Passende Ratgeber
Quellen und Stand
- § 20 SGB IV – Übergangsbereich
- Deutsche Rentenversicherung – Midijob
- Minijob-Zentrale – Übergangsbereich
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.