Ratgeber · Gehalt & Lohn
Lohnabrechnung verstehen: So lesen Sie Ihre Gehaltsabrechnung
Die monatliche Gehaltsabrechnung zeigt, wie aus Ihrem Brutto der Auszahlungsbetrag wird. Wir erklären die einzelnen Bereiche, die Abzüge 2026 und worauf Sie beim Prüfen achten sollten.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- 5 Min. Lesezeit
- Redaktion · mit amtlichen Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Ihr Arbeitgeber muss Ihnen bei jeder Zahlung eine Abrechnung in Textform geben – auf Papier oder elektronisch. Ändert sich gegenüber dem Vormonat nichts, darf sie entfallen.
- Die Abrechnung hat drei Teile: persönliche Daten, Bezüge (Brutto) und Abzüge (Steuern und Sozialabgaben) bis zum Auszahlungsbetrag.
- Steuern werden vom Steuerbrutto, Sozialabgaben vom SV-Brutto berechnet. Beide können vom Gesamtbrutto abweichen.
- Prüfen Sie vor allem Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Krankenkasse – Fehler dort kosten jeden Monat Geld.
Welche Angaben auf der Abrechnung stehen müssen
Nach der Gewerbeordnung (§ 108 GewO) muss die Abrechnung mindestens den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Entgelts zeigen – also Zuschläge, Zulagen, Abzüge und Vorschüsse. Wie das genau aussieht, regelt die Entgeltbescheinigungsverordnung. Deshalb sind Gehaltsabrechnungen in Deutschland trotz unterschiedlicher Software ähnlich aufgebaut.
Im Kopf der Abrechnung finden Sie unter anderem:
- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Geburtsdatum, Eintrittsdatum
- Sozialversicherungsnummer (Versicherungsnummer der Rentenversicherung)
- Steuer-Identifikationsnummer, Steuerklasse (ggf. mit Faktor), Zahl der Kinderfreibeträge und das Kirchensteuermerkmal (z. B. „rk“, „ev“ oder „–“)
- eventuelle Steuerfreibeträge, die Sie beim Finanzamt beantragt haben
- den Beitragsgruppenschlüssel und die zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle)
- Steuertage und SV-Tage im Abrechnungszeitraum
Den Beitragsgruppenschlüssel lesen Sie so: Die vier Ziffern stehen für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. 1111 bedeutet volle Versicherungspflicht in allen vier Zweigen – der Normalfall für Angestellte. Bei Minijobbern steht meist 6100 oder, nach Befreiung von der Rentenversicherung, 6500.
Die Bezüge: Vom Gesamtbrutto zu Steuer- und SV-Brutto
Im mittleren Teil sind alle Bezüge aufgelistet: Grundgehalt oder Stundenlohn, Überstunden, Zuschläge, Sachbezüge (etwa Dienstwagen), vermögenswirksame Leistungen, Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Für jeden Posten ist gekennzeichnet, ob er steuer- und sozialversicherungspflichtig ist und ob es sich um eine laufende oder einmalige Zahlung handelt.
Daraus ergeben sich drei Summen:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Gesamtbrutto | alle Bezüge zusammen |
| Steuerbrutto | Basis für Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer |
| SV-Brutto | Basis für die Sozialversicherungsbeiträge |
Unterschiede entstehen zum Beispiel durch steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, durch Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge oder durch Sachbezüge, die pauschal versteuert werden. Liegt Ihr Gehalt über einer Beitragsbemessungsgrenze, werden Beiträge nur bis zu dieser Grenze berechnet. 2026 liegt sie in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 € im Monat.
Die Abzüge: Steuern und Sozialversicherung 2026
Steuerrechtliche Abzüge:
- Lohnsteuer – richtet sich nach Steuerbrutto und Steuerklasse.
- Solidaritätszuschlag – 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber für die meisten Beschäftigten nicht mehr an. Er wird erst erhoben, wenn die Jahressteuer bei Einzelveranlagung über 20.350 € liegt.
- Kirchensteuer – nur für Kirchenmitglieder, 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern.
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil):
| Zweig | Gesamtsatz 2026 | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 %, kinderlos ab 23 Jahren 2,4 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest; der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9 %. In der Pflegeversicherung zahlen Eltern ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren 0,25 Prozentpunkte weniger je Kind (bis zum fünften Kind). In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung höher, weil dort der Arbeitgeberanteil niedriger ist.
Beispiel: 3.500 € brutto im Monat
Angenommen: Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, kinderlos, 36 Jahre, keine Kirchensteuer. Nach unserem Brutto-Netto-Rechner ergibt sich 2026:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bruttogehalt | 3.500,00 € |
| Lohnsteuer | −405,50 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | −306,25 € |
| Pflegeversicherung (2,4 %) | −84,00 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | −325,50 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | −45,50 € |
| Nettoverdienst | 2.333,25 € |
Vom Nettoverdienst können noch persönliche Abzüge abgehen, bevor der Auszahlungsbetrag überwiesen wird – etwa die Sparrate für vermögenswirksame Leistungen, ein Vorschuss, der Eigenanteil am Jobticket oder eine Lohnpfändung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich seinen eigenen Anteil zur Sozialversicherung; in diesem Beispiel rund 761 € im Monat. Dieser Betrag erscheint oft informativ auf der Abrechnung, wird Ihnen aber nicht abgezogen.
Brutto-Netto-RechnerWas vom Gehalt übrig bleibt – mit allen Abzügen.Jetzt berechnenCheckliste: Die Abrechnung richtig prüfen
- Steuerklasse: Stimmt sie mit Ihrer aktuellen Situation überein – etwa nach Heirat, Trennung oder wenn Sie alleinerziehend sind? Änderungen beantragen Sie beim Finanzamt, siehe Steuerklasse wechseln.
- Kinderfreibeträge: Sie senken bei der Lohnsteuer zwar nicht den Abzug, wohl aber Soli und Kirchensteuer. Fehlen sie, wenden Sie sich an das Finanzamt.
- Kirchensteuermerkmal: Steht dort eine Konfession, obwohl Sie keiner Kirche angehören, ist der Eintrag beim Meldeamt falsch. Die Korrektur erfolgt über die Meldebehörde.
- Pflegeversicherung: Zahlen Sie den Kinderlosenzuschlag, obwohl Sie Kinder haben, fehlt dem Arbeitgeber der Nachweis der Elterneigenschaft.
- Krankenkasse und Zusatzbeitrag: Ist die richtige Kasse eingetragen?
- Stunden, Zuschläge, Urlaub: Stimmen Überstunden, Zuschläge und Urlaubstage mit Ihren eigenen Aufzeichnungen überein?
- Mindestlohn: Teilen Sie das Brutto durch die tatsächlich geleisteten Stunden. Das Ergebnis darf 2026 nicht unter 13,90 € liegen – mehr dazu im Ratgeber Mindestlohn 2026.
Besondere Posten auf der Abrechnung
- Einmalzahlungen: Weihnachts- oder Urlaubsgeld wird als „sonstiger Bezug“ versteuert. Die Lohnsteuer darauf wird nach einem eigenen Verfahren mit dem voraussichtlichen Jahreslohn berechnet, deshalb wirkt der Abzug oft ungewohnt hoch. Die endgültige Steuer ergibt sich erst mit der Steuererklärung. Was netto bleibt, zeigt der Weihnachtsgeld-Rechner.
- Midijob: Bei einem Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € steht ein Hinweis auf den Übergangsbereich. Ihre Sozialabgaben sind dann reduziert.
- Rückrechnungen: Werden Vormonate korrigiert, etwa nach einer rückwirkenden Gehaltserhöhung, erscheinen Nachzahlungen oder Abzüge mit Bezug auf den betroffenen Monat.
- Netto-Abzüge: Posten wie VL-Sparrate oder Jobticket mindern den Auszahlungsbetrag, nicht das Brutto.
Häufige Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| LSt | Lohnsteuer |
| SolZ | Solidaritätszuschlag |
| KiSt | Kirchensteuer |
| KV / PV / RV / AV | Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung |
| AN-Anteil / AG-Anteil | Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberanteil |
| SV-Tage | Tage mit Sozialversicherungspflicht im Monat |
| VWL | vermögenswirksame Leistungen |
| bAV | betriebliche Altersversorgung |
| ELStAM | elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale |
Am Jahresende erhalten Sie zusätzlich die Lohnsteuerbescheinigung – ausgedruckt oder elektronisch. Sie fasst Jahresbrutto, einbehaltene Steuern und Sozialabgaben zusammen. Die Daten übermittelt der Arbeitgeber direkt an das Finanzamt; in der Steuererklärung werden sie meist automatisch übernommen.
Was tun bei Fehlern?
Sprechen Sie Unstimmigkeiten zuerst bei der Personalabteilung oder dem Lohnbüro an. Viele Fehler beruhen auf falschen Stammdaten und sind schnell behoben; der Arbeitgeber korrigiert sie dann in einer der nächsten Abrechnungen. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer holen Sie spätestens mit der Einkommensteuererklärung zurück. Notieren Sie sich, welche Abrechnung betroffen war und worin der Fehler lag – das erleichtert die Klärung.
Achten Sie bei Lohnansprüchen auf Ausschlussfristen in Arbeits- oder Tarifvertrag. Sie können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn Sie sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen. Bewahren Sie Ihre Gehaltsabrechnungen deshalb auf – sie sind auch für Anträge auf Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kredite wichtig. Bei Streit über ausstehenden Lohn helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Muss mein Arbeitgeber mir jeden Monat eine Abrechnung geben?
Was ist der Unterschied zwischen Netto und Auszahlungsbetrag?
Warum ist mein Steuerbrutto niedriger als mein Gesamtbrutto?
Was bedeutet der Beitragsgruppenschlüssel 1111?
Wer korrigiert eine falsche Steuerklasse oder Religionszugehörigkeit?
Quellen und Stand
- Gewerbeordnung § 108 – Abrechnung des Arbeitsentgelts
- Entgeltbescheinigungsverordnung § 1 – Inhalt
- Einkommensteuergesetz § 51a – Zuschlagsteuern
- Deutsche Rentenversicherung – Mini- und Midijob-Grenzen 2026
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.