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Mehrwertsteuer-Rechner 2026

Rechnen Sie Netto in Brutto um oder ziehen Sie die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus – mit dem Regelsatz von 19 %, dem ermäßigten Satz von 7 % oder einem eigenen Satz.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Regelsatz 19 % · ermäßigt 7 %
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
Der Betrag ist
Steuersatz
%
z. B. 0 % für Photovoltaikanlagen

Bruttobetrag

119,00 €

Aufgeschlagene Mehrwertsteuer (19 %): 19,00 €

Netto100,00 €
MwSt.19,00 €
Brutto119,00 €
Mehrwertsteuer-Berechnung
PositionBetrag
Nettobetrag100,00 €
+ Mehrwertsteuer 19 %19,00 €
Bruttobetrag119,00 €

Regelsatz und ermäßigter Satz im Vergleich

SatzNettoMwSt.Brutto
19 %100,00 €19,00 €119,00 €
7 %100,00 €7,00 €107,00 €

So berechnen Sie die Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer – rechtlich Umsatzsteuer – wird auf den Nettopreis aufgeschlagen. Die Steuersätze regelt § 12 UStG: Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %.

Rechnung19 %7 %
MwSt. aufschlagenBrutto = Netto × 1,19Brutto = Netto × 1,07
MwSt. herausrechnenNetto = Brutto ÷ 1,19Netto = Brutto ÷ 1,07
Steuer aus NettoMwSt. = Netto × 0,19MwSt. = Netto × 0,07
Steuer aus BruttoMwSt. = Brutto × 19 ÷ 119MwSt. = Brutto × 7 ÷ 107

Ein häufiger Fehler: 19 % vom Bruttobetrag abziehen. Aus 119 € brutto werden so 96,39 € statt korrekt 100 € netto.

Welcher Steuersatz gilt wofür?

19 % (Regelsatz)7 % (ermäßigt)
Die meisten Waren und DienstleistungenGrundnahrungsmittel
Getränke in der GastronomieSpeisen in der Gastronomie (seit 2026)
Elektronik, Kleidung, MöbelBücher, Zeitungen, E-Books
HandwerkerleistungenÖffentlicher Nahverkehr, Hotelübernachtungen
Alkoholische Getränke, TabakwarenSchnittblumen und Pflanzen

Steuerfrei sind unter anderem ärztliche Heilbehandlungen, Mieten für Wohnraum sowie Bank- und Versicherungsleistungen. Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gilt ein Nullsteuersatz.

MwSt.-Tabelle

NettoMwSt. 19 %Brutto 19 %Brutto 7 %
10,00 €1,90 €11,90 €10,70 €
50,00 €9,50 €59,50 €53,50 €
100,00 €19,00 €119,00 €107,00 €
250,00 €47,50 €297,50 €267,50 €
500,00 €95,00 €595,00 €535,00 €
1.000,00 €190,00 €1.190,00 €1.070,00 €
5.000,00 €950,00 €5.950,00 €5.350,00 €

Hinweise für Selbstständige

  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz macht, kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten – darf dann aber keine Vorsteuer abziehen.
  • Vorsteuerabzug: Regelbesteuerte Unternehmen ziehen die gezahlte Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen von ihrer Umsatzsteuerschuld ab.
  • Pflichtangaben: Rechnungen über 250 € müssen Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag getrennt ausweisen.
  • Seit 2025 gilt im B2B-Bereich schrittweise die E-Rechnungspflicht; der Empfang muss bereits möglich sein.

Häufige Fragen

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bzw. 1,07 beim ermäßigten Satz) – das Ergebnis ist der Nettobetrag. Die Differenz ist die enthaltene Mehrwertsteuer. Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto, enthalten sind 19 € MwSt.
Wann gilt der ermäßigte Satz von 7 %?
Unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, den öffentlichen Nahverkehr, Übernachtungen in Hotels und seit 2026 dauerhaft für Speisen in der Gastronomie (Getränke ausgenommen).
Warum sind 19 % aufschlagen und herausrechnen nicht dasselbe?
Beim Aufschlagen ist der Nettobetrag die Basis, beim Herausrechnen der Bruttobetrag. Deshalb sind in 100 € brutto nur 15,97 € MwSt. enthalten – nicht 19 €.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Rechtlich gibt es nur die Umsatzsteuer. „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Begriff für denselben Betrag.
Wie viel Mehrwertsteuer gilt 2026?
Der Regelsatz bleibt bei 19 %, der ermäßigte Satz bei 7 %. Neu seit 2026 ist der dauerhaft ermäßigte Satz für Speisen in Restaurants.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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