Kapitalertragsteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie die Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – mit Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung für Aktienfonds, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Abgeltungsteuer 25 % · Sparerpauschbetrag 2026
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Steuer auf Ihre Kapitalerträge
527,50 €
auf 3.000,00 € Kapitalerträge – effektiv 17,58 %
- Netto 82,4 %
- Steuern 17,6 %
| Position | Jahr |
|---|---|
| Kapitalerträge | 3.000,00 € |
| − Sparerpauschbetrag | − 1.000,00 € |
| Steuerpflichtige Erträge | 2.000,00 € |
| Kapitalertragsteuer (25 %) | 500,00 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 27,50 € |
| Abgeltungsteuer gesamt | 527,50 € |
| Ertrag nach Steuern | 2.472,50 € |
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, können Sie mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung Geld zurückholen.
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Seit 2009 werden private Kapitalerträge in Deutschland mit der Abgeltungsteuer belastet (§ 32d, § 43a EStG). Die Bank behält die Kapitalertragsteuer von 25 % direkt ein und führt sie zusammen mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Damit ist die Steuer in der Regel „abgegolten“ – die Erträge müssen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Betroffen sind unter anderem Zinsen aus Tages- und Festgeld, Dividenden, Ausschüttungen von Fonds, die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds sowie Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und Fondsanteilen.
So wird die Abgeltungsteuer berechnet
- Erträge und Verluste verrechnen – Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
- Teilfreistellung abziehen – bei Aktienfonds 30 %, bei Mischfonds 15 %.
- Sparerpauschbetrag abziehen – 1.000 € bzw. 2.000 € im Jahr, nur mit Freistellungsauftrag direkt bei der Bank.
- Steuer berechnen – 25 % Kapitalertragsteuer, darauf 5,5 % Soli und ggf. 8 % bzw. 9 % Kirchensteuer.
Steuerbelastung im Überblick
| Fall | KapESt | Soli | KiSt | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Ohne Kirchensteuer | 25,00 % | 1,375 % | – | 26,375 % |
| Kirchensteuer 8 % | 24,51 % | 1,348 % | 1,961 % | 27,819 % |
| Kirchensteuer 9 % | 24,45 % | 1,345 % | 2,200 % | 27,995 % |
Werte gerundet. Mit Kirchensteuer sinkt die Kapitalertragsteuer leicht, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe gegengerechnet wird.
Beispiel: 3.000 € Zinsen
- Zinsen: 3.000 €
- Sparerpauschbetrag: − 1.000 €
- Steuerpflichtig: 2.000 €
- Kapitalertragsteuer 25 %: 500,00 €
- Soli: 27,50 €
Es bleiben 2.472,50 € nach Steuern.
Tipps zur Abgeltungsteuer
- Freistellungsauftrag bei der Bank erteilen und bei mehreren Banken sinnvoll aufteilen.
- Bei geringem Einkommen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen oder die Günstigerprüfung in der Steuererklärung wählen.
- Erträge bei ausländischen Brokern oder Banken werden nicht automatisch versteuert – sie gehören in die Anlage KAP der Steuererklärung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?
Was bedeutet Teilfreistellung?
Muss ich auf Kapitalerträge Soli zahlen?
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Quellen und Stand
- § 32d EStG – Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 20 EStG – Kapitalvermögen
- Bundesministerium der Finanzen
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.