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Brutto-Netto-Rechner 2027

Wie viel bleibt ab Januar 2027 vom Gehalt? Der Rechner nutzt den Steuertarif 2027 aus dem Regierungsentwurf, die beschlossenen Rechengrößen und zeigt die Veränderung zu 2026.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Prognose 2027 · Stand 1. November 2026
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
Zeitraum
Steuerklasse
Kirchensteuer
Kinder?
Pro Kind meist 1,0
Krankenversicherung
%
Durchschnitt 2027: 2,9 %
€
Weitere Angaben
€

Ihr Nettogehalt 2027

2.334,42 €

bei 3.500,00 € brutto im Monat, Steuerklasse I

  • Netto 66,7 %
  • Steuern 11,3 %
  • Sozialabgaben 22,1 %
Abzüge im Monat und im Jahr
PositionMonatJahr
Bruttogehalt3.500,00 €42.000,00 €
Lohnsteuer− 393,83 €− 4.725,96 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Kirchensteuer0,00 €0,00 €
Krankenversicherung− 306,25 €− 3.675,00 €
Pflegeversicherung inkl. Kinderlosenzuschlag− 94,50 €− 1.134,00 €
Rentenversicherung− 325,50 €− 3.906,00 €
Arbeitslosenversicherung− 45,50 €− 546,00 €
Steuern gesamt393,83 €4.725,96 €
Sozialabgaben gesamt771,75 €9.261,00 €
Nettogehalt2.334,42 €28.013,04 €
Arbeitgeber zahlt zusätzlich 760,90 € Gesamtkosten: 4.260,90 €

Vergleich mit 2026

Mit denselben Angaben haben Sie 2027 voraussichtlich 1,17 € mehr netto im Monat.

Position20262027Wirkung aufs Netto
Lohnsteuer405,50 €393,83 €+ 11,67 €
Krankenversicherung306,25 €306,25 €± 0,00 €
Pflegeversicherung84,00 €94,50 €− 10,50 €
Rentenversicherung325,50 €325,50 €± 0,00 €
Arbeitslosenversicherung45,50 €45,50 €± 0,00 €
Nettogehalt2.333,25 €2.334,42 €+ 1,17 €

Prognose: Der Tarif 2027 und der höhere Pflegezuschlag für Kinderlose stammen aus Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die Bundestag und Bundesrat noch beschließen müssen. Mindestlohn und Minijob-Grenze stehen fest. Wir aktualisieren den Rechner, sobald die Werte endgültig sind.

Was ändert sich 2027 beim Netto?

Zum 1. Januar 2027 wirken mehrere Änderungen gleichzeitig auf die Gehaltsabrechnung. Ein Teil entlastet – vor allem der neue Steuertarif –, ein Teil belastet, etwa höhere Beitragsbemessungsgrenzen und der höhere Pflegezuschlag für Kinderlose. Nicht alle Werte sind schon endgültig beschlossen; den Stand zeigt die letzte Spalte.

Wert20262027Stand
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €Regierungsentwurf
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.430 €Regierungsentwurf
Spitzensteuersatz 42 % ab69.879 €70.601 €Regierungsentwurf
Reichensteuer 45 % ab277.826 €250.000 €Regierungsentwurf
Neuer Steuersatz 47 % ab–280.000 €Regierungsentwurf
Kindergeld je Kind259 €267 €Regierungsentwurf
Kinderfreibeträge (Eltern zusammen)9.756 €10.056 €Regierungsentwurf
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV (Monat)5.812,50 €6.375,00 €Kabinett, Bundesrat ausstehend
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV (Monat)8.450 €8.850 €Kabinett, Bundesrat ausstehend
Versicherungspflichtgrenze (Jahr)77.400 €84.150 €Kabinett, Bundesrat ausstehend
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %2,9 %Schätzerkreis
Pflege-Zuschlag für Kinderlose0,6 %0,9 %Regierungsentwurf
Beitragssatz Rentenversicherung18,6 %18,6 %unverändert erwartet
Gesetzlicher Mindestlohn13,90 €14,60 €beschlossen
Minijob-Grenze (Monat)603 €633 €beschlossen

Brutto-Netto-Tabelle 2027 im Vergleich zu 2026

Monatliches Netto in Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer, Jahrgang 1990. Die Spalten rechts zeigen die Veränderung gegenüber 2026 – in Klasse I ohne und mit einem Kind sowie in Klasse III.

Brutto / MonatNetto 2027 (I)Änderung I, kinderlosÄnderung I, 1 KindÄnderung III, kinderlos
2.000 €1.479,67 €+ 2,83 €+ 7,42 €− 6,00 €
2.500 €1.771,09 €+ 2,17 €+ 7,75 €− 7,50 €
3.000 €2.056,00 €+ 1,58 €+ 8,17 €+ 0,83 €
3.500 €2.334,42 €+ 1,17 €+ 8,67 €+ 1,83 €
4.000 €2.606,42 €+ 0,92 €+ 9,25 €+ 1,83 €
4.500 €2.871,84 €+ 0,75 €+ 9,92 €+ 1,00 €
5.000 €3.130,84 €+ 0,75 €+ 10,75 €+ 0,17 €
6.000 €3.629,34 €− 12,24 €− 0,03 €− 16,58 €
7.000 €4.145,40 €− 34,18 €− 20,59 €− 45,68 €
8.000 €4.653,50 €− 26,46 €− 19,34 €− 43,02 €
10.000 €5.660,65 €− 51,32 €− 38,12 €− 65,91 €

Die Tabelle dürfen Sie gern zitieren oder verlinken – bitte mit Quellenangabe „Rechenly.de“.

Wer 2027 mehr und wer weniger Netto hat

  • Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren am meisten: Der Steuertarif sinkt, und der Pflegebeitrag bleibt für sie gleich.
  • Kinderlose ab 23 Jahren zahlen mehr Pflegeversicherung. Bei mittleren Gehältern gleicht die Steuerentlastung das ungefähr aus, das Netto bleibt fast gleich.
  • Gutverdiener oberhalb von 5.812,50 € im Monat zahlen wegen der deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenze mehr Kranken- und Pflegeversicherung. Das wiegt die Steuerentlastung meist auf.
  • Sehr hohe Einkommen ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € (Ledige) zahlen durch die frühere Reichensteuer und den neuen 47-%-Satz mehr Steuern.

Wer seine tatsächlichen Werbungskosten unter 1.430 € im Jahr hat, profitiert automatisch vom höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag – ganz ohne Belege.

Mindestlohn und Minijob 2027

Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie auf 633 € im Monat. Beides ist beschlossen.

Für Arbeitgeber wird der gewerbliche Minijob teurer: Die Pauschale zur Krankenversicherung steigt von 13 % auf voraussichtlich 17,5 % (beschlossen). Die Pauschsteuer soll von 2 % auf 5 % steigen (Regierungsentwurf). Für die Minijobber selbst ändert sich am Netto nichts.

Wie sicher sind die Werte für 2027?

  • Beschlossen: Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 € und die höhere Krankenversicherungs-Pauschale für Minijobs.
  • Vom Kabinett beschlossen: die Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, 7. Oktober 2026). Der Bundesrat soll im November zustimmen.
  • Im Gesetzgebungsverfahren: der neue Steuertarif, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und das Kindergeld (Einkommensteuerreformgesetz 2027) sowie der höhere Pflegezuschlag für Kinderlose (Pflegeneuordnungsgesetz).
  • Lohnsteuer-Programmablaufplan: Das Bundesfinanzministerium hat am 8. Oktober 2026 einen Entwurf für 2027 veröffentlicht, der genau diese Änderungen enthält. Die endgültige Fassung folgt nach Abschluss der Gesetze.

Wir rechnen 2027 mit den Werten aus diesen Entwürfen und aktualisieren den Rechner, sobald sich etwas ändert oder die endgültigen Werte vorliegen.

Beispiel: 3.500 € brutto im Jahr 2027

Kinderlose Angestellte (Jahrgang 1990) in Köln, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer:

Position20262027
Lohnsteuer405,50 €393,83 €
Krankenversicherung306,25 €306,25 €
Pflegeversicherung84,00 €94,50 €
Rentenversicherung325,50 €325,50 €
Arbeitslosenversicherung45,50 €45,50 €
Netto2.333,25 €2.334,42 €

Die niedrigere Lohnsteuer wird durch den höheren Pflegebeitrag fast vollständig aufgezehrt: Unterm Strich ändert sich das Netto um + 1,17 € im Monat.

Häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen Werte?
Ab der ersten Gehaltsabrechnung im Januar 2027. Arbeitgeber müssen dazu nichts beantragen – die Lohnabrechnungsprogramme übernehmen die neuen Werte automatisch.
Wie genau ist die Prognose für 2027?
Die Lohnsteuer rechnen wir nach dem amtlichen Programmablaufplan mit dem Tarif 2027 aus dem Regierungsentwurf. Solange die Gesetze nicht verabschiedet sind, können sich Werte noch ändern. Dann passen wir den Rechner an.
Steigt der Krankenkassenbeitrag 2027?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll bei 2,9 % bleiben. Ihre Krankenkasse kann aber einen höheren oder niedrigeren Zusatzbeitrag festlegen – den Wert können Sie im Rechner eintragen.
Warum zahlen Kinderlose 2027 mehr?
Der Pflege-Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren soll von 0,6 % auf 0,9 % steigen. Der Arbeitnehmeranteil steigt damit von 2,4 % auf 2,7 %. Eltern zahlen weiter 1,8 % oder weniger.
Muss ich wegen 2027 meine Steuerklasse ändern?
Nein. Die Änderungen wirken in allen Steuerklassen automatisch. Ob für Paare eine andere Kombination günstiger ist, zeigt der Steuerklassen-Rechner.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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