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Einkommensteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer für 2026 aus dem zu versteuernden Einkommen – mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und dem Vergleich von Grund- und Splittingtarif.

  • Aktualisiert am 1. November 2026
  • Tarif 2026 nach § 32a EStG
  • Keine Speicherung Ihrer Daten
€
Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge
Veranlagung
Kirchensteuer

Ihre Steuerlast 2026

10.548,00 €

bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen, Grundtarif

Kein Solidaritätszuschlag: Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €.

Einkommensteuer10.548,00 €
Durchschnittssteuersatz21,10 %
Grenzsteuersatz35,0 %
  • Netto 78,9 %
  • Steuern 21,1 %
Einkommensteuer im Detail
PositionJahr
Zu versteuerndes Einkommen50.000 €
Einkommensteuer10.548,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Steuern gesamt10.548,00 €
Einkommen nach Steuern39.452,00 €

Grundtarif und Splitting im Vergleich

TarifEinkommensteuer
Grundtarif (Einzelveranlagung) Ihre Wahl10.548,00 €
Splittingtarif (Zusammenveranlagung)5.700,00 €

Verheiratete mit einem gemeinsamen Einkommen in dieser Höhe zahlen mit Splitting 4.848 € weniger Einkommensteuer.

Grenzsteuersatz = Steuer auf die nächsten 100 € Einkommen. Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt und Steuerermäßigungen sind nicht berücksichtigt.

Der Einkommensteuertarif 2026

Die Einkommensteuer wird nach dem Tarif des § 32a EStG berechnet. Er ist progressiv: Mit steigendem Einkommen steigt nicht nur die Steuer, sondern auch der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro. Für 2026 gelten folgende Tarifzonen:

ZoneZu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzSteuer am Zonenende
Nullzonebis 12.348 €0 %0 €
Progressionszone I12.349 € – 17.799 €14 % – ca. 24 %1.034 €
Progressionszone II17.800 € – 69.878 €ca. 24 % – 42 %18.213 €
Proportionalzone69.879 € – 277.825 €42 %105.550 €
Reichensteuerab 277.826 €45 %–

Wichtig: Der Spitzensteuersatz gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb der Grenze. Ihr Durchschnittssteuersatz liegt deshalb immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz.

So wird die Einkommensteuer berechnet

  1. Einkünfte ermitteln – z. B. Bruttolohn abzüglich Werbungskosten (mindestens Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €).
  2. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abziehen – etwa Vorsorgeaufwendungen, Spenden oder Krankheitskosten.
  3. Freibeträge berücksichtigen – zum Beispiel Kinderfreibeträge, sofern sie günstiger sind als das Kindergeld.
  4. Tarif anwenden – auf das so ermittelte zu versteuernde Einkommen wird die Tarifformel angewendet.

Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt. Das senkt die Progression – besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.

Einkommensteuertabelle 2026

Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:

zvEGrundtarifØ-SatzSplittingØ-Satz
20.000 €1.570 €7,9 %0 €0,0 %
30.000 €4.217 €14,1 %870 €2,9 %
40.000 €7.209 €18,0 %3.140 €7,9 %
50.000 €10.548 €21,1 %5.700 €11,4 %
60.000 €14.233 €23,7 %8.434 €14,1 %
80.000 €22.464 €28,1 %14.418 €18,0 %
100.000 €30.864 €30,9 %21.096 €21,1 %
150.000 €51.864 €34,6 %40.728 €27,2 %

Beispielrechnung: 50.000 € zu versteuerndes Einkommen

Eine ledige Person ohne Kirchenmitgliedschaft hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 €:

  • Einkommensteuer nach Grundtarif: 10.548 €
  • Solidaritätszuschlag: 0,00 € (unter der Freigrenze)
  • Durchschnittssteuersatz: 21,1 %
  • Grenzsteuersatz: rund 35 %

Jeder zusätzlich verdiente Euro wird also mit gut einem Drittel besteuert, das gesamte Einkommen im Schnitt aber nur mit rund einem Fünftel.

Tipps zum Steuern sparen

  • Fahrtkosten zur Arbeit über die Pendlerpauschale geltend machen – 2026 gibt es 38 Cent ab dem ersten Kilometer.
  • Werbungskosten sammeln, sobald sie den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen könnten: Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice-Pauschale.
  • Bei hohem Grenzsteuersatz wirken Sonderausgaben wie Riester- oder Rürup-Beiträge besonders stark.
  • Verheiratete prüfen, ob Zusammenveranlagung günstiger ist – in fast allen Fällen ja.

Häufige Fragen

Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Es ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer: die Summe Ihrer Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und Freibeträge. Sie finden den Betrag in Ihrem letzten Steuerbescheid.
Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das Einkommen. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch der nächste verdiente Euro besteuert wird – er ist für Gehaltserhöhungen und Steuerersparnisse entscheidend.
Ab welchem Einkommen zahlt man 42 % Steuern?
Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (Ehepaare 139.758 €). Der Satz gilt aber nur für den Teil oberhalb dieser Grenze.
Wie viel bringt das Ehegattensplitting?
Das hängt vom Einkommensunterschied ab. Verdienen beide gleich viel, gibt es keinen Vorteil. Verdient nur ein Partner, kann die Ersparnis mehrere tausend Euro im Jahr betragen.
Muss ich Solidaritätszuschlag zahlen?
Nur, wenn Ihre Einkommensteuer 20.350 € (Zusammenveranlagung 40.700 €) übersteigt. Das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von rund 75.000 € bzw. 150.000 €.
Ist die Lohnsteuer dasselbe wie die Einkommensteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber monatlich einbehält. Mit der Steuererklärung wird die tatsächliche Einkommensteuer festgesetzt und mit der gezahlten Lohnsteuer verrechnet.

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Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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