Abfindungsrechner 2026
Berechnen Sie, wie viel von Ihrer Abfindung netto ankommt und wie viel Steuer Ihnen die Fünftelregelung über die Steuererklärung zurückbringt.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Mit Fünftelregelung nach § 34 EStG
- Keine Speicherung Ihrer Daten
Netto-Abfindung bei Auszahlung
19.250,00 €
von 30.000,00 € brutto, Steuerklasse I – Steuerabzug 35,8 %
| Position | Betrag |
|---|---|
| Abfindung brutto | 30.000,00 € |
| Lohnsteuer | − 10.750,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Sozialversicherung | 0,00 € beitragsfrei |
| Auszahlung netto | 19.250,00 € |
Steuererklärung: regulär oder Fünftelregelung?
| Regulär | Fünftelregelung | |
|---|---|---|
| Einkommensteuer auf die Abfindung | 10.750,00 € | 9.505,00 € |
| Abfindung nach Einkommensteuer | 19.250,00 € | 20.495,00 € |
Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr an. Den Vorteil von rund 1.245,00 € (ohne Soli und Kirchensteuer) erhalten Sie über die Einkommensteuererklärung – Abfindung in der Anlage N als ermäßigt zu besteuernden Arbeitslohn angeben.
Annahmen: Jahreseinkommen aus zwölf Monatsgehältern, Einzelveranlagung. Die Fünftelregelung setzt eine Zusammenballung voraus: Sie müssen im Auszahlungsjahr mehr erhalten, als Sie bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bekommen hätten.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Sie ist voll einkommensteuerpflichtig, aber anders als Gehalt frei von Sozialabgaben, weil sie nicht für geleistete Arbeit gezahlt wird. Der Arbeitgeber behandelt sie als sonstigen Bezug: Er berechnet die Jahreslohnsteuer mit und ohne Abfindung und behält die Differenz ein.
Weil eine große Summe auf einmal zufließt, rutscht man dabei schnell in einen hohen Grenzsteuersatz. Genau das soll die Fünftelregelung (§ 34 EStG) abmildern: Das Finanzamt rechnet so, als würde nur ein Fünftel der Abfindung zufließen, ermittelt die Mehrsteuer darauf und multipliziert sie mit fünf. Je niedriger Ihr übriges Einkommen, desto größer der Vorteil.
Neu seit 2025: Fünftelregelung nur noch per Steuererklärung
Bis Ende 2024 durfte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Seit dem 1. Januar 2025 ist das nicht mehr möglich. Die Folge: Bei der Auszahlung wird zunächst mehr Steuer einbehalten. Die Ermäßigung beantragen Sie in der Einkommensteuererklärung (Anlage N, ermäßigt zu besteuernde Entschädigungen). Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob die Fünftelregelung günstiger ist.
Voraussetzung ist eine Zusammenballung von Einkünften: Sie müssen im Jahr der Auszahlung insgesamt mehr erhalten, als Sie bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bekommen hätten. Wer die Abfindung in Raten über zwei Jahre erhält, verliert die Begünstigung in der Regel.
Abfindung netto: Beispieltabelle 2026
Monatsgehalt 4.000 €, Steuerklasse I, ledig, ohne Kirchensteuer. „Fünftel“ zeigt die Einkommensteuer auf die Abfindung nach Fünftelregelung, „Vorteil“ die mögliche Erstattung (ohne Soli).
| Abfindung | Steuerabzug | Netto | Fünftel | Vorteil |
|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 3.237,00 € | 6.763,00 € | 3.100,00 € | 137,00 € |
| 20.000 € | 6.820,00 € | 13.180,00 € | 6.265,00 € | 555,00 € |
| 30.000 € | 10.750,00 € | 19.250,00 € | 9.505,00 € | 1.245,00 € |
| 50.000 € | 20.188,48 € | 29.811,52 € | 16.185,00 € | 2.951,00 € |
| 80.000 € | 33.481,48 € | 46.518,52 € | 26.725,00 € | 5.011,00 € |
| 120.000 € | 51.205,48 € | 68.794,52 € | 41.750,00 € | 6.786,00 € |
Beispielrechnung: 30.000 € Abfindung
Ein lediger Arbeitnehmer mit 4.000 € Monatsgehalt erhält eine Abfindung von 30.000 €. Der Arbeitgeber behält 10.750,00 € Lohnsteuer und 0,00 € Soli ein; ausgezahlt werden 19.250,00 €.
In der Steuererklärung berechnet das Finanzamt die Steuer auf die Abfindung mit der Fünftelregelung auf 9.505,00 € statt 10.750,00 €. Die Erstattung liegt damit bei rund 1.245,00 €. Bei Zusammenveranlagung mit einem Partner ohne Einkommen wären es 626,00 €.
Tipps zur Abfindung
- Auszahlungszeitpunkt verhandeln: Fällt die Abfindung in ein Jahr mit geringem übrigem Einkommen – etwa Januar nach einem Austritt im Dezember –, wirkt die Fünftelregelung am stärksten.
- Arbeitslosengeld: Die Abfindung wird nicht angerechnet. Wird aber die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht der Anspruch zeitweise; bei einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit. Ihre Leistung schätzt der Arbeitslosengeld-Rechner.
- Einzahlung in die Rentenversicherung: Freiwillige Ausgleichszahlungen zum Abschlagsausgleich senken das zu versteuernde Einkommen.
- Kein Anspruch per Gesetz: Eine Abfindung ist meist Verhandlungssache – im Kündigungsschutzprozess, Sozialplan oder Aufhebungsvertrag.
Häufige Fragen
Muss ich auf eine Abfindung Sozialabgaben zahlen?
Wendet mein Arbeitgeber die Fünftelregelung noch an?
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Lohnt es sich, die Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben?
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Quellen und Stand
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.