Erbschaftsteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach dem Erbschaftsteuergesetz – mit persönlichen Freibeträgen, Versorgungsfreibetrag, Vorschenkungen und Härteausgleich.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- Freibeträge und Tarif nach §§ 15–19 ErbStG
- Keine Speicherung Ihrer Daten
Erbschaftsteuer
22.000,00 €
Steuerklasse I, Erbschaft von 600.000 €
| Position | Betrag |
|---|---|
| Wert des Erwerbs | 600.000,00 € |
| − Persönlicher Freibetrag | − 400.000,00 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb (abgerundet) | 200.000,00 € |
| Steuersatz (Steuerklasse I) | 11 % |
| Steuer | 22.000,00 € |
| Erbschaftsteuer | 22.000,00 € |
| Verbleibt nach Steuer | 578.000,00 € |
Selbst genutztes Familienheim: Ehepartner erben es steuerfrei, Kinder bis 200 m² Wohnfläche – wenn sie es 10 Jahre selbst bewohnen. Ziehen Sie den Wert dann oben ab.
Vereinfachte Berechnung ohne Bewertungsregeln für Immobilien und Betriebsvermögen, ohne Hausrat- und Pflegefreibeträge.
Steuerklassen und Freibeträge
Wie viel steuerfrei bleibt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab (§§ 15, 16 ErbStG). Die Freibeträge gelten für Erbschaften und Schenkungen gleichermaßen und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
| Erwerber | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Eltern, Großeltern | I (Schenkung II) | 100.000 € (Schenkung 20.000 €) |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner | II | 20.000 € |
| Alle übrigen, z. B. Lebensgefährten | III | 20.000 € |
Für Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, gilt der Kinderfreibetrag von 400.000 €.
Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG)
Im Erbfall erhalten Ehepartner zusätzlich 256.000 €, Kinder je nach Alter:
| Alter des Kindes | Versorgungsfreibetrag |
|---|---|
| bis 5 Jahre | 52.000 € |
| 6 bis 10 Jahre | 41.000 € |
| 11 bis 15 Jahre | 30.700 € |
| 16 bis 20 Jahre | 20.500 € |
| 21 bis 26 Jahre | 10.300 € |
Der Versorgungsfreibetrag wird um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge, etwa Hinterbliebenenrenten, gekürzt.
Steuersätze nach § 19 ErbStG
| Steuerpflichtiger Erwerb | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Liegt der Erwerb nur knapp über einer Stufengrenze, begrenzt der Härteausgleich die Mehrsteuer auf die Hälfte (bei Sätzen bis 30 %) bzw. drei Viertel des übersteigenden Betrags.
Beispiel: Kind erbt 600.000 €
- Erbschaft: 600.000 €
- Freibetrag Kind: − 400.000 €
- Steuerpflichtiger Erwerb: 200.000 € → Steuerklasse I, 11 %
- Erbschaftsteuer: 22.000 €
Erbschaftsteuer legal sparen
- Frühzeitig schenken: Die Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre. Wer rechtzeitig überträgt, kann sie mehrfach nutzen.
- Familienheim: Das selbst genutzte Haus geht an Ehepartner steuerfrei über, an Kinder bis 200 m² Wohnfläche – bei zehnjähriger Selbstnutzung.
- Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % ihres Werts angesetzt.
- Bei größeren Vermögen, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen sollten Sie eine Steuerberatung einholen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind bei 600.000 €?
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Werden frühere Schenkungen angerechnet?
Wann muss ich eine Erbschaft dem Finanzamt melden?
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.