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Ratgeber · Familie & Sozialleistungen

Elterngeld 2027: Geltende Regeln und geplante Reform

Für 2027 ändert sich beim Elterngeld vorerst nichts – die bekannten Regeln gelten weiter. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung an einer Reform mit höheren Beträgen und neuer Aufteilung der Monate. Hier finden Sie beides im Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geltendes Recht: Auch 2027 gibt es Basiselterngeld von 300 € bis 1.800 € im Monat, in der Regel 65 % des Nettoeinkommens, bis zu 14 Monate für beide Eltern zusammen.
  • Geplante Reform: Das Familienministerium hat Ende Oktober 2026 einen neuen Entwurf vorgelegt: 330 € Mindest- und 1.900 € Höchstbetrag, je 4 reservierte Monate pro Elternteil mit 80 % des Nettos und 6 frei teilbare Monate mit 50 %.
  • Die frühere Idee, das Elterngeld auf 12 Monate zu kürzen, ist laut dem neuen Entwurf vom Tisch.
  • Nichts ist beschlossen. Ein Starttermin steht nicht fest. Bis ein Gesetz verabschiedet ist, gelten die heutigen Regeln.

Das gilt 2027: die aktuellen Regeln

Solange keine Reform beschlossen ist, bleibt das Elterngeld 2027 so, wie Sie es kennen:

RegelWert
Basiselterngeld65 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei geringem Einkommen bis zu 100 %
Mindestbetrag300 € im Monat
Höchstbetrag1.800 € im Monat
Bezugsdauer12 Monate, plus 2 Partnermonate, wenn sich beide beteiligen
Elterngeld Plushalber Betrag, doppelt so lange
Partnerschaftsbonus2 bis 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus, wenn beide 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten
Einkommensgrenze175.000 € zu versteuerndes Einkommen (Paare und Alleinerziehende)

Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können beide Eltern derzeit nur für einen Monat in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes. Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.

Wichtig für den Antrag: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst bald nach der Geburt.

ElterngeldrechnerBasiselterngeld und ElterngeldPlus schätzen.Jetzt berechnen

Die geplante Elterngeldreform

Das Bundesfamilienministerium hat am 28. Oktober 2026 einen überarbeiteten Referentenentwurf in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Nach den bisher bekannten Eckpunkten:

HeuteGeplant
Mindestbetrag300 €330 €
Höchstbetrag1.800 €1.900 €
Bezugsdauer für Paarebis 14 Monatebis 14 Monate
Aufteilung12 + 2 Partnermonate4 reservierte Monate je Elternteil + 6 frei teilbare Monate
Ersatzratemeist 65 %80 % in den reservierten, 50 % in den frei teilbaren Monaten
Gleichzeitiger Bezug1 Monatohne diese Beschränkung

Weitere geplante Punkte:

  • Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sollen bei der Berechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt werden.
  • Der Geschwisterbonus soll länger gezahlt werden.
  • Das Antragsverfahren soll einfacher werden.
  • Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate bekommen können.

Die reservierten Monate sollen nicht auf den anderen Elternteil übertragbar sein. Wer alle 14 Monate nutzen will, müsste sich also die Betreuung aufteilen.

Wann kommt die Reform?

Das ist offen. Das Ministerium strebt einen Kabinettsbeschluss im November 2026 an. Danach müssen Bundestag und Bundesrat beraten. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt der Entwurf nach den bisherigen Berichten nicht. Ein früher genannter Starttermin – Geburten ab dem 1. November 2027 – bezog sich auf die alte Fassung mit der Kürzung auf 12 Monate.

Die Familienministerin hat angekündigt, werdende Eltern zu schützen: Wer bereits schwanger ist, soll sich auf die bisherigen Regeln verlassen können. Gesetzlich geregelt ist das aber noch nicht.

Unser Rat: Planen Sie mit den geltenden Regeln. Sobald die Reform beschlossen ist, aktualisieren wir diesen Ratgeber und den Elterngeldrechner.

Wer würde von der Reform profitieren?

Ob eine Familie mit der Reform mehr oder weniger bekommt, hängt davon ab, wie die Eltern die Monate aufteilen:

  • Eltern, die sich die Betreuung teilen, bekommen in den reservierten Monaten mit 80 % deutlich mehr als heute mit 65 %.
  • Familien, in denen ein Elternteil fast alle Monate übernimmt, könnten weniger bekommen, weil die frei teilbaren Monate nur noch mit 50 % ersetzt werden.
  • Geringverdiener und Gutverdiener profitieren von den höheren Mindest- und Höchstbeträgen.

Genaue Beispielrechnungen sind erst möglich, wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt.

Elterngeld und Steuerklasse

Elterngeld wird aus dem Nettoeinkommen berechnet, und das hängt von der Steuerklasse ab. Ein Wechsel – etwa von V nach III – zählt nach geltendem Recht nur, wenn er früh genug erfolgt, in der Regel mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Mehr dazu im Ratgeber Steuerklasse 2027.

Wie Sie Elterngeld Schritt für Schritt beantragen, lesen Sie unter Elterngeld beantragen. Wie Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus funktionieren, erklärt der Ratgeber Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus.

Häufige Fragen

Ändert sich das Elterngeld 2027?
Bisher nicht. Solange die geplante Reform nicht beschlossen ist, gelten die bekannten Regeln: 65 % des Nettos, 300 € bis 1.800 € im Monat, bis zu 14 Monate für Paare.
Wird das Elterngeld auf 12 Monate gekürzt?
Nach dem überarbeiteten Entwurf vom 28. Oktober 2026 nicht mehr. Paare sollen weiterhin bis zu 14 Monate bekommen, aufgeteilt in je 4 reservierte Monate und 6 frei teilbare Monate.
Wie hoch soll das Elterngeld nach der Reform sein?
Geplant sind mindestens 330 € und höchstens 1.900 € im Monat. In den reservierten Monaten soll es 80 % des Nettoeinkommens geben, in den frei teilbaren Monaten 50 %.
Ab wann gilt die Elterngeldreform?
Das steht noch nicht fest. Der Entwurf muss erst vom Kabinett, dann von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
Bis wann muss ich Elterngeld beantragen?
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor dem Antragsmonat gezahlt. Stellen Sie den Antrag am besten in den ersten Wochen nach der Geburt.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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