Ratgeber · Familie & Sozialleistungen
Kindergeld 2027: Höhe, Kinderfreibetrag und Kindergeld ohne Antrag
Das Kindergeld soll 2027 auf 267 € pro Kind steigen. Außerdem startet das antragslose Kindergeld: Viele Familien müssen nach der Geburt keinen Antrag mehr stellen. Hier lesen Sie, was feststeht und was noch beschlossen werden muss.
- Aktualisiert am 2. November 2026
- 3 Min. Lesezeit
- Redaktion · mit amtlichen Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kindergeld soll ab Januar 2027 von 259 € auf 267 € pro Kind und Monat steigen, 2028 auf 272 €. Das steht im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027.
- Die Kinderfreibeträge sollen auf zusammen 10.056 € pro Kind steigen.
- Das antragslose Kindergeld ist beschlossen und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Es startet ab dem Frühjahr 2027 für weitere Kinder und Ende 2027 für erstgeborene Kinder.
- Wer schon Kindergeld bekommt, muss für die Erhöhung nichts tun. Die Familienkasse zahlt den neuen Betrag automatisch.
Wie hoch ist das Kindergeld 2027?
Seit 2023 gibt es für jedes Kind denselben Betrag – egal ob erstes, zweites oder fünftes Kind. Die Bundesregierung plant zwei weitere Erhöhungsstufen:
| Jahr | Kindergeld pro Kind und Monat | Pro Jahr | Stand |
|---|---|---|---|
| 2026 | 259 € | 3.108 € | geltendes Recht |
| 2027 | 267 € | 3.204 € | Regierungsentwurf |
| 2028 | 272 € | 3.264 € | Regierungsentwurf |
Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf derzeit. Wird das Gesetz rechtzeitig beschlossen, zahlt die Familienkasse ab Januar 2027 automatisch den höheren Betrag. Sonst wird die Erhöhung später nachgezahlt.
Kinderfreibetrag 2027
Statt des Kindergelds kann der Kinderfreibetrag günstiger sein. Er besteht aus dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung:
| Freibetrag je Elternteil | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | 3.414 € | 3.564 € |
| Betreuung, Erziehung, Ausbildung | 1.464 € | 1.464 € |
| Zusammen je Elternteil | 4.878 € | 5.028 € |
| Beide Eltern zusammen | 9.756 € | 10.056 € |
Sie müssen sich nicht zwischen Kindergeld und Freibetrag entscheiden. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung). Ist die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher als das Kindergeld, bekommen Sie die Differenz zurück. Das lohnt sich meist erst bei höheren Einkommen.
Kindergeld-RechnerKindergeld 2026 und Günstigerprüfung.Jetzt berechnenKindergeld ohne Antrag: so funktioniert es
Bisher mussten Eltern das Kindergeld nach der Geburt bei der Familienkasse beantragen. Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 das Gesetz zum antragslosen Kindergeld beschlossen, der Bundesrat hat am 25. September 2026 zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Familienkasse setzt das Kindergeld dann automatisch fest, sobald das Kind seine steuerliche Identifikationsnummer bekommen hat. Die Einführung erfolgt in zwei Stufen:
- Ab dem Frühjahr 2027: für Familien, die bereits für ein älteres Kind Kindergeld bekommen. Die Familienkasse kennt die Eltern und die Kontoverbindung schon.
- Ende 2027: auch für erstgeborene Kinder.
Damit die Auszahlung automatisch klappt, müssen unter anderem diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Familienkasse ist eine Kontoverbindung (IBAN) bekannt.
- Der Anspruch ist eindeutig, es gibt keine Zweifel an Wohnsitz oder Berechtigung.
- Nach den bisherigen Angaben muss in der ersten Stufe mindestens ein Elternteil in Deutschland erwerbstätig sein.
In allen anderen Fällen – etwa wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet oder die Familienkasse keine Kontoverbindung kennt – erhalten Eltern wie bisher ein Begrüßungsschreiben mit einem vorausgefüllten Antrag. Diesen Antrag sollten Sie dann zügig stellen.
Was Sie selbst tun müssen
- Bestehendes Kindergeld: Für die Erhöhung auf 267 € ist nichts zu tun.
- Neue Geburt 2027: Bekommen Sie schon Kindergeld für ein älteres Kind, kann es automatisch kommen. Prüfen Sie nach einigen Wochen Ihren Kontoauszug oder die Post der Familienkasse. Beim ersten Kind stellen Sie bis Ende 2027 voraussichtlich weiterhin einen Antrag.
- Änderungen melden: Umzug, neue Bankverbindung, Ausbildungsende oder ein Auslandsaufenthalt des Kindes müssen Sie der Familienkasse weiterhin selbst mitteilen.
- Rückwirkend: Kindergeld wird rückwirkend höchstens für sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. Warten Sie also nicht zu lange, wenn kein automatischer Bescheid kommt.
Wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert, zeigt unser Ratgeber Kindergeld beantragen. Alle weiteren Änderungen zum Jahreswechsel finden Sie unter Was ändert sich 2027?.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2027?
Muss ich die Kindergelderhöhung beantragen?
Ab wann gibt es Kindergeld ohne Antrag?
Was ist günstiger: Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Wie lange wird Kindergeld rückwirkend gezahlt?
Quellen und Stand
- Bundestag – Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235)
- NWB – Kindergeld künftig auch ohne Antrag
- Steuertipps – Kindergeld ab 2027 ohne Antrag
- § 66 EStG – Höhe des Kindergeldes
- § 32 EStG – Kinderfreibeträge
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.