Ratgeber · Familie & Sozialleistungen
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Elterngeld clever aufteilen
Mit ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus können Eltern das Elterngeld länger beziehen und Teilzeit besser nutzen. Hier sehen Sie, wie die drei Varianten funktionieren und welche Regeln für Geburten ab April 2024 gelten.
- Aktualisiert am 1. November 2026
- 5 Min. Lesezeit
- Redaktion · mit amtlichen Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Sie lassen sich kombinieren.
- Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. ElterngeldPlus ist höchstens halb so hoch, läuft aber doppelt so lange – bis zum 32. Lebensmonat.
- Wer in Teilzeit arbeitet, erhält mit ElterngeldPlus oft genauso viel pro Monat wie mit Basiselterngeld – nur doppelt so lange.
- Der Partnerschaftsbonus bringt 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
- Für Geburten ab dem 1. April 2024 dürfen Eltern Basiselterngeld nur noch einen Monat gleichzeitig beziehen – und nur in den ersten zwölf Lebensmonaten.
Die drei Varianten im Überblick
| Variante | Höhe pro Monat | Dauer |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | 300 € bis 1.800 € | bis 14 Monate für Paare, bis zum 14. Lebensmonat |
| ElterngeldPlus | 150 € bis 900 € | doppelt so viele Monate, bis zum 32. Lebensmonat |
| Partnerschaftsbonus | 150 € bis 900 € je Elternteil | 2 bis 4 Monate je Elternteil |
Gezählt wird in Lebensmonaten, nicht in Kalendermonaten. Ist Ihr Kind am 15. März geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 15. März bis zum 14. April.
Die Höhe des Elterngelds selbst – 65 bis 67 % des wegfallenden Netto, bei Geringverdienern bis zu 100 % – ist im Ratgeber Elterngeld beantragen erklärt.
Basiselterngeld: 12 plus 2 Monate
Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld. Zwei weitere Partnermonate kommen hinzu, wenn bei einem Elternteil in zwei Lebensmonaten das Erwerbseinkommen sinkt – in der Praxis also, wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld nimmt.
- Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld bekommen.
- Jeder Elternteil, der Elterngeld bezieht, muss es für mindestens zwei Lebensmonate beantragen.
- Basiselterngeld gibt es nur bis zum Ende des 14. Lebensmonats.
- Alleinerziehende können unter bestimmten Voraussetzungen die Partnermonate selbst nutzen und so allein 14 Monate erhalten.
Bei Frühgeburten gibt es je nach Abstand zum errechneten Termin ein bis vier zusätzliche Monate Basiselterngeld (ab sechs Wochen vor dem Termin ein Monat, ab 16 Wochen vier Monate).
ElterngeldPlus: halber Betrag, doppelte Dauer
Statt eines Monats Basiselterngeld können Sie zwei Monate ElterngeldPlus beziehen. Ohne Einkommen nach der Geburt ist ElterngeldPlus genau halb so hoch wie das Basiselterngeld. Es lohnt sich vor allem in zwei Fällen:
- Sie möchten länger zu Hause bleiben und kommen mit einem niedrigeren Monatsbetrag aus.
- Sie arbeiten in Teilzeit: Dann ersetzt das Elterngeld nur den Unterschied zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt. Weil ElterngeldPlus auf die Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen gedeckelt ist, fällt der Teilzeit-Abzug häufig gar nicht ins Gewicht.
Auch die Zuschläge werden beim ElterngeldPlus halbiert: Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 37,50 € statt 75 €, der Mehrlingszuschlag 150 € statt 300 € je weiterem Kind. Mit Geschwisterbonus liegt ElterngeldPlus zwischen 187,50 € und 990 € im Monat.
Ab dem 15. Lebensmonat kann ElterngeldPlus nur weiterlaufen, wenn mindestens ein Elternteil es ohne Unterbrechung in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bezieht. Eine Lücke beendet den Anspruch für die Zeit danach.
Rechenbeispiel: Teilzeit mit ElterngeldPlus
Ein Elternteil in Nordrhein-Westfalen, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer, verdiente vor der Geburt 3.500 € brutto. Nach der Geburt arbeitet er mit halber Stundenzahl für 1.750 € brutto. Nach unserem Elterngeldrechner:
| Variante | Elterngeld pro Monat | Monate aus 1 Basismonat |
|---|---|---|
| Basiselterngeld ohne Job | 1.463,10 € | 1 |
| Basiselterngeld mit Teilzeit | 661,26 € | 1 |
| ElterngeldPlus mit Teilzeit | 661,26 € | 2 |
Mit Teilzeit bringt ElterngeldPlus denselben Monatsbetrag wie Basiselterngeld, aber für doppelt so viele Monate. Wer in Teilzeit arbeitet, sollte deshalb fast immer ElterngeldPlus wählen.
Partnerschaftsbonus: gemeinsam in Teilzeit
Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Beruf und Betreuung teilen. Voraussetzungen:
- Beide Eltern arbeiten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden – maßgeblich ist der Durchschnitt im jeweiligen Lebensmonat.
- Sie beziehen den Bonus für zwei, drei oder vier aufeinanderfolgende Lebensmonate.
- Beide erhalten in dieser Zeit jeweils ElterngeldPlus (150 € bis 900 € pro Monat).
Der Bonus kann auch erst nach dem 14. Lebensmonat beginnen, etwa im Anschluss an das Basiselterngeld. Alleinerziehende können ihn allein nutzen, wenn sie in dieser Zeit 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Stellt sich später heraus, dass die Stundenzahl in einzelnen Monaten nicht gepasst hat, gilt die Bedingung der aufeinanderfolgenden Monate trotzdem als erfüllt. Für die betroffenen Monate selbst besteht aber kein Anspruch auf den Bonus. Planen Sie die Arbeitszeit trotzdem mit Puffer und lassen Sie sie vom Arbeitgeber bestätigen.
Gleichzeitiger Bezug: neue Regeln seit April 2024
Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden, gilt:
- Basiselterngeld gleichzeitig gibt es für beide Eltern nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate.
- ElterngeldPlus darf weiterhin zeitgleich mit dem Basiselterngeld oder ElterngeldPlus des anderen Elternteils laufen.
- Der Partnerschaftsbonus ist von der Einschränkung nicht betroffen.
- Ausnahmen: Bei Mehrlingen, Frühgeburten, einem Kind mit ärztlich festgestellter Behinderung und bei Anspruch auf einen bestimmten Geschwisterbonus dürfen beide länger gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Möchten Sie beide längere Zeit gemeinsam zu Hause sein, kann einer von Ihnen ElterngeldPlus statt Basiselterngeld nehmen. Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil – von den genannten Ausnahmen abgesehen – Basiselterngeld nur noch beziehen, wenn der andere in diesem Monat kein Basiselterngeld erhält. Prüfen Sie Ihren Plan deshalb Monat für Monat, bevor Sie den Antrag abschicken; die Elterngeldstellen helfen dabei.
Beispielhafte Aufteilungen für Paare
| Modell | Elternteil A | Elternteil B |
|---|---|---|
| Klassisch | Basis Monat 1–12 | Basis Monat 13–14 |
| Gemeinsamer Start | Basis Monat 1–12 | Basis Monat 1 und 13 |
| Länger mit Plus | Basis 1–10, Plus 11–14 | Basis 13–14 |
| Mit Bonus | Basis 1–12, Bonus 15–18 | Basis 13–14, Bonus 15–18 |
Im Modell „Länger mit Plus“ tauscht Elternteil A zwei Basismonate gegen vier Plusmonate. Beim Modell „Mit Bonus“ arbeiten beide in den Lebensmonaten 15 bis 18 jeweils 24 bis 32 Stunden. Da das Basiselterngeld nach dem 14. Lebensmonat endet und der Bonus ab dem 15. Lebensmonat ohne Lücke anschließt, bleibt die Kette ununterbrochen.
Tipps zur Planung
- Aufteilung ist änderbar: Sie können die Monatsaufteilung bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern. Für bereits ausgezahlte Monate geht das in der Regel nicht mehr; Basiselterngeld kann aber rückwirkend für einen Monat beantragt werden, in dem schon ElterngeldPlus gezahlt wurde.
- Elternzeit rechtzeitig anmelden: Teilzeit in Elternzeit müssen Sie mit dem Arbeitgeber abstimmen. Elternzeit bis zum dritten Geburtstag ist spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich zu verlangen.
- Mutterschaftsgeld beachten: Die Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld erhält, zählen als Basiselterngeld-Monate der Mutter – auch wenn wegen der Anrechnung wenig oder kein Elterngeld ausgezahlt wird. Planen Sie diese Monate entsprechend ein.
- Netto in Teilzeit prüfen: Wie viel Gehalt bei reduzierter Stundenzahl bleibt, zeigt der Teilzeitrechner.
- Beratung nutzen: Die Elterngeldstellen beraten kostenlos zur Aufteilung. Bei komplizierten Fällen wie Selbstständigkeit oder Mischeinkünften lohnt sich das besonders.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Lohnt sich ElterngeldPlus bei Teilzeit?
Wie viele Stunden darf ich beim Partnerschaftsbonus arbeiten?
Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld bekommen?
Bis wann kann ElterngeldPlus bezogen werden?
Quellen und Stand
- Familienportal des Bundes – Elterngeld: Häufige Fragen
- BEEG § 4 – Bezugsdauer und Anspruchsumfang
- BEEG § 4a – Berechnung von Basiselterngeld und ElterngeldPlus
- BEEG § 4b – Partnerschaftsbonus
- BEEG § 4c – Alleiniger Bezug durch einen Elternteil
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.