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Ratgeber · Gehalt & Lohn

Pfändungsfreigrenze 2026/2027: Wie viel vom Lohn gepfändet werden darf

Wird Ihr Lohn gepfändet, muss Ihnen ein Teil zum Leben bleiben. Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € netto im Monat geschützt – mit Unterhaltspflichten deutlich mehr. Hier finden Sie die aktuellen Grenzen, Rechenbeispiele und Ihre Rechte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € Nettolohn im Monat unpfändbar (vorher 1.555 €).
  • Für jede Person, der Sie Unterhalt zahlen, steigt die Grenze: um 597,42 € für die erste und um 332,83 € für jede weitere Person, höchstens für fünf Personen.
  • Vom Betrag oberhalb der Freigrenze darf nur ein Teil gepfändet werden. Nettolohn über 4.866,30 € im Monat ist voll pfändbar.
  • Die Werte gelten bis 30. Juni 2027 und werden dann wieder angepasst.

Pfändungsfreigrenzen seit 1. Juli 2026

Unterhaltspflichtige PersonenUnpfändbarer Betrag pro Monat
keine1.587,40 €
12.184,82 €
22.517,65 €
32.850,48 €
43.183,31 €
5 und mehr3.516,14 €

Grundlage ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) zusammen mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026. Die amtliche Pfändungstabelle arbeitet mit Stufen von 10 €: Bei 0 Unterhaltspflichten beginnt der pfändbare Bereich bei einem Nettolohn von 1.590 €.

So wird der pfändbare Betrag berechnet

Maßgeblich ist der Nettolohn: Bruttolohn minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Vom Betrag oberhalb der Freigrenze darf nur ein Anteil gepfändet werden:

Unterhaltspflichtige PersonenPfändbarer Anteil am Mehrbetrag
keine70 %
150 %
240 %
330 %
420 %
5 und mehr10 %

Beispiel 1: Alleinstehend, keine Unterhaltspflichten, 2.000 € netto. Mehrbetrag: 2.000 € − 1.587,40 € = 412,60 €. Davon sind 70 % pfändbar: 288,82 €. Ihnen bleiben 1.711,18 €.

Beispiel 2: Unterhalt für eine Person, 2.500 € netto. Mehrbetrag: 2.500 € − 2.184,82 € = 315,18 €. Davon sind 50 % pfändbar: 157,59 €. Ihnen bleiben 2.342,41 €.

Die genauen Beträge stehen in der amtlichen Pfändungstabelle. Ihren Nettolohn können Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.

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Was nicht oder nur teilweise pfändbar ist

Einige Lohnbestandteile sind besonders geschützt (§ 850a ZPO):

  • Überstundenvergütung: zur Hälfte unpfändbar.
  • Urlaubsgeld: unpfändbar, soweit es den üblichen Rahmen nicht übersteigt.
  • Weihnachtsgeld: bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens 500 €, unpfändbar.
  • Aufwandsentschädigungen und Zulagen für auswärtige Arbeit im üblichen Rahmen.
  • Erschwerniszulagen, etwa Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, im üblichen Rahmen.

Kindergeld ist nur wegen Unterhaltsansprüchen des Kindes pfändbar, für andere Gläubiger nicht.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Wird Ihr Konto gepfändet, schützt ein P-Konto Ihr Guthaben bis zum Grundfreibetrag. Dieser ist an die Pfändungsfreigrenze gekoppelt und liegt seit 1. Juli 2026 ebenfalls bei 1.587,40 € im Monat. Mit einer Bescheinigung – etwa von der Familienkasse, einer Schuldnerberatung oder dem Arbeitgeber – lässt sich der Freibetrag erhöhen, zum Beispiel für Kindergeld oder Unterhaltspflichten.

Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen. Jede Person darf nur ein P-Konto haben.

Ausblick: Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2027

Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Steigt der Grundfreibetrag wie geplant von 12.348 € auf 12.564 €, ergibt das ein Plus von rund 1,75 %. Die unpfändbare Grenze läge dann nach unserer Berechnung bei rund 1.615 €. Den amtlichen Wert gibt das Bundesjustizministerium im Frühjahr 2027 bekannt.

Was Sie bei einer Lohnpfändung tun können

  • Unterhaltspflichten nachweisen: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, wem Sie Unterhalt zahlen. Das erhöht den geschützten Betrag.
  • Schuldnerberatung aufsuchen: Kostenlose Beratung gibt es bei Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen und Kommunen.
  • Freibetrag erhöhen lassen: Bei besonderen Belastungen, zum Beispiel hohen Wohn- oder Krankheitskosten, kann das Vollstreckungsgericht den unpfändbaren Betrag auf Antrag erhöhen (§ 850f ZPO).
  • Ratenzahlung anfragen: Viele Gläubiger lassen sich auf eine Vereinbarung ein, wenn Sie früh Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar, wenn Sie niemandem Unterhalt zahlen. Mit einer unterhaltsberechtigten Person sind es 2.184,82 €.
Wie viel bleibt mir bei 2.000 € netto?
Ohne Unterhaltspflichten sind 288,82 € pfändbar, Ihnen bleiben 1.711,18 €. Mit Unterhaltspflichten ist bei 2.000 € netto nichts pfändbar.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Nur teilweise. Bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens 500 €, ist Weihnachtsgeld unpfändbar.
Wann ändert sich die Pfändungsfreigrenze wieder?
Zum 1. Juli 2027. Steigt der Grundfreibetrag wie geplant, läge die Grenze nach unserer Berechnung bei rund 1.615 €. Den amtlichen Wert veröffentlicht das Bundesjustizministerium.
Wie viel ist auf dem P-Konto geschützt?
Seit dem 1. Juli 2026 ebenfalls 1.587,40 € im Monat. Mit einer Bescheinigung kann der Freibetrag zum Beispiel für Kinder erhöht werden.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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