Ratgeber · Gehalt & Lohn
Pfändungsfreigrenze 2026/2027: Wie viel vom Lohn gepfändet werden darf
Wird Ihr Lohn gepfändet, muss Ihnen ein Teil zum Leben bleiben. Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € netto im Monat geschützt – mit Unterhaltspflichten deutlich mehr. Hier finden Sie die aktuellen Grenzen, Rechenbeispiele und Ihre Rechte.
- Aktualisiert am 4. November 2026
- 3 Min. Lesezeit
- Redaktion · mit amtlichen Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € Nettolohn im Monat unpfändbar (vorher 1.555 €).
- Für jede Person, der Sie Unterhalt zahlen, steigt die Grenze: um 597,42 € für die erste und um 332,83 € für jede weitere Person, höchstens für fünf Personen.
- Vom Betrag oberhalb der Freigrenze darf nur ein Teil gepfändet werden. Nettolohn über 4.866,30 € im Monat ist voll pfändbar.
- Die Werte gelten bis 30. Juni 2027 und werden dann wieder angepasst.
Pfändungsfreigrenzen seit 1. Juli 2026
| Unterhaltspflichtige Personen | Unpfändbarer Betrag pro Monat |
|---|---|
| keine | 1.587,40 € |
| 1 | 2.184,82 € |
| 2 | 2.517,65 € |
| 3 | 2.850,48 € |
| 4 | 3.183,31 € |
| 5 und mehr | 3.516,14 € |
Grundlage ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) zusammen mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026. Die amtliche Pfändungstabelle arbeitet mit Stufen von 10 €: Bei 0 Unterhaltspflichten beginnt der pfändbare Bereich bei einem Nettolohn von 1.590 €.
So wird der pfändbare Betrag berechnet
Maßgeblich ist der Nettolohn: Bruttolohn minus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Vom Betrag oberhalb der Freigrenze darf nur ein Anteil gepfändet werden:
| Unterhaltspflichtige Personen | Pfändbarer Anteil am Mehrbetrag |
|---|---|
| keine | 70 % |
| 1 | 50 % |
| 2 | 40 % |
| 3 | 30 % |
| 4 | 20 % |
| 5 und mehr | 10 % |
Beispiel 1: Alleinstehend, keine Unterhaltspflichten, 2.000 € netto. Mehrbetrag: 2.000 € − 1.587,40 € = 412,60 €. Davon sind 70 % pfändbar: 288,82 €. Ihnen bleiben 1.711,18 €.
Beispiel 2: Unterhalt für eine Person, 2.500 € netto. Mehrbetrag: 2.500 € − 2.184,82 € = 315,18 €. Davon sind 50 % pfändbar: 157,59 €. Ihnen bleiben 2.342,41 €.
Die genauen Beträge stehen in der amtlichen Pfändungstabelle. Ihren Nettolohn können Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.
Brutto-Netto-RechnerWas vom Gehalt übrig bleibt – mit allen Abzügen.Jetzt berechnenWas nicht oder nur teilweise pfändbar ist
Einige Lohnbestandteile sind besonders geschützt (§ 850a ZPO):
- Überstundenvergütung: zur Hälfte unpfändbar.
- Urlaubsgeld: unpfändbar, soweit es den üblichen Rahmen nicht übersteigt.
- Weihnachtsgeld: bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens 500 €, unpfändbar.
- Aufwandsentschädigungen und Zulagen für auswärtige Arbeit im üblichen Rahmen.
- Erschwerniszulagen, etwa Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, im üblichen Rahmen.
Kindergeld ist nur wegen Unterhaltsansprüchen des Kindes pfändbar, für andere Gläubiger nicht.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Wird Ihr Konto gepfändet, schützt ein P-Konto Ihr Guthaben bis zum Grundfreibetrag. Dieser ist an die Pfändungsfreigrenze gekoppelt und liegt seit 1. Juli 2026 ebenfalls bei 1.587,40 € im Monat. Mit einer Bescheinigung – etwa von der Familienkasse, einer Schuldnerberatung oder dem Arbeitgeber – lässt sich der Freibetrag erhöhen, zum Beispiel für Kindergeld oder Unterhaltspflichten.
Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen. Jede Person darf nur ein P-Konto haben.
Ausblick: Pfändungsfreigrenze ab 1. Juli 2027
Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Steigt der Grundfreibetrag wie geplant von 12.348 € auf 12.564 €, ergibt das ein Plus von rund 1,75 %. Die unpfändbare Grenze läge dann nach unserer Berechnung bei rund 1.615 €. Den amtlichen Wert gibt das Bundesjustizministerium im Frühjahr 2027 bekannt.
Was Sie bei einer Lohnpfändung tun können
- Unterhaltspflichten nachweisen: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, wem Sie Unterhalt zahlen. Das erhöht den geschützten Betrag.
- Schuldnerberatung aufsuchen: Kostenlose Beratung gibt es bei Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen und Kommunen.
- Freibetrag erhöhen lassen: Bei besonderen Belastungen, zum Beispiel hohen Wohn- oder Krankheitskosten, kann das Vollstreckungsgericht den unpfändbaren Betrag auf Antrag erhöhen (§ 850f ZPO).
- Ratenzahlung anfragen: Viele Gläubiger lassen sich auf eine Vereinbarung ein, wenn Sie früh Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Wie viel bleibt mir bei 2.000 € netto?
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Wann ändert sich die Pfändungsfreigrenze wieder?
Wie viel ist auf dem P-Konto geschützt?
Quellen und Stand
- Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026
- § 850c ZPO – Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
- § 850a ZPO – Unpfändbare Bezüge
- § 899 ZPO – Pfändungsschutzkonto
- beck-aktuell – Ab Juli steigen die Pfändungsfreigrenzen
Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.