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Ratgeber · Arbeitgeber & Minijob

Minijob 2027: Neue Grenze, neue Abgaben – was sich ändert

Ab Januar 2027 dürfen Minijobber durchschnittlich 633 € im Monat verdienen. Gleichzeitig werden gewerbliche Minijobs für Arbeitgeber deutlich teurer. Hier finden Sie alle Änderungen und was davon schon beschlossen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Minijob-Grenze steigt am 1. Januar 2027 von 603 € auf 633 € im Monat, im Jahr auf 7.596 €. Das ist beschlossen.
  • Der Mindestlohn steigt auf 14,60 € pro Stunde. Bei Mindestlohn bleiben damit rund 43 Stunden im Monat möglich – wie bisher.
  • Für Minijobber ändert sich am Netto nichts: Sie zahlen weiter nur 3,6 % Rentenversicherung, wenn sie sich nicht befreien lassen.
  • Für gewerbliche Arbeitgeber steigt die Pauschale zur Krankenversicherung von 13 % auf voraussichtlich 17,5 % (beschlossen). Die Pauschsteuer soll von 2 % auf 5 % steigen (Regierungsentwurf).
  • Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt 2027 bei 633,01 € und endet weiterhin bei 2.000 €.

Die Minijob-Grenze 2027

Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Sie entspricht damit etwa zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.

JahrMindestlohnMinijob-Grenze / MonatGrenze / Jahr
202512,82 €556 €6.672 €
202613,90 €603 €7.236 €
202714,60 €633 €7.596 €

Entscheidend ist der regelmäßige Verdienst im Durchschnitt des Jahres. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr erlaubt – jeweils bis zum Doppelten der Monatsgrenze, 2027 also bis 1.266 €.

Die höhere Grenze bedeutet nicht automatisch mehr Lohn. Wer zum Mindestlohn arbeitet, bekommt mehr pro Stunde, kann aber nicht länger arbeiten. Wer mehr als den Mindestlohn verdient, kann mit der neuen Grenze einige Stunden mehr arbeiten.

Was Minijobber 2027 netto bekommen

Für Minijobber selbst bleibt es einfach: Es fällt keine Lohnsteuer an, die Pauschsteuer zahlt in der Regel der Arbeitgeber. In der Rentenversicherung sind Minijobber pflichtversichert und tragen 3,6 % ihres Verdienstes. Bei 633 € sind das 22,79 €, netto bleiben 610,21 €.

Von der Rentenversicherungspflicht können Sie sich befreien lassen. Dann bekommen Sie die vollen 633 €, sammeln aber weniger Rentenansprüche und verlieren unter anderem den Anspruch auf eine geförderte Riester-Rente über den Minijob. Den schriftlichen Befreiungsantrag geben Sie beim Arbeitgeber ab.

Minijob-Rechner603-€-Job: Abgaben für Minijobber und Arbeitgeber.Jetzt berechnen

Was Arbeitgeber 2027 zahlen

Gewerbliche Arbeitgeber zahlen für einen Minijob pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. 2027 ändern sich zwei davon:

Abgabe (gewerblicher Minijob)20262027Stand
Krankenversicherung (pauschal)13 %17,5 %beschlossen
Rentenversicherung15 %15 %unverändert
Pauschsteuer2 %5 %Regierungsentwurf
Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld1,17 %1,17 %Stand 2026

Die Krankenversicherungs-Pauschale richtet sich ab 2027 nach dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, der für 2027 voraussichtlich bei 2,9 % liegt. Das ergibt 17,5 %. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das diese Änderung enthält, ist bereits verkündet.

Beispiel: Für einen voll ausgeschöpften Minijob zahlte ein gewerblicher Arbeitgeber 2026 bei 603 € rund 188 € Abgaben. 2027 sind es bei 633 € voraussichtlich rund 245 € – etwa 57 € mehr im Monat. Darin stecken auch die höhere Grenze und die geplante Pauschsteuer von 5 %.

Zusätzlich sieht der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes einen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 % auf Minijobs vor. Ob und ab wann er kommt, ist noch offen.

Minijobs im Privathaushalt sind von der höheren Krankenversicherungs-Pauschale nicht betroffen. Dort bleibt es bei 5 % zur Kranken- und 5 % zur Rentenversicherung.

Midijob 2027: der Übergangsbereich

Wer regelmäßig mehr als 633 € und höchstens 2.000 € im Monat verdient, ist im Übergangsbereich. Beschäftigte zahlen hier reduzierte Sozialbeiträge, die mit dem Verdienst langsam auf den vollen Satz ansteigen. Ab 633,01 € ist man voll sozialversichert – mit Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Ab 2027 wird der Faktor F, mit dem die Beiträge im Übergangsbereich berechnet werden, nach einer neuen Formel ermittelt. Das betrifft vor allem den Arbeitgeberanteil. Den genauen Wert für 2027 veröffentlicht das Bundesarbeitsministerium zum Jahresende.

Midijob-RechnerÜbergangsbereich 603,01 € bis 2.000 € genau berechnen.Jetzt berechnen

Was Sie jetzt tun sollten

  • Als Minijobber: Prüfen Sie Ihren Stundenlohn. Liegt er unter 14,60 €, haben Sie ab Januar Anspruch auf mehr. Mit festen Stunden sollten Sie nachrechnen, ob Sie unter 633 € bleiben.
  • Als Arbeitgeber: Kalkulieren Sie die höheren Pauschalen ein und passen Sie Verträge mit festem Monatslohn an, wenn der Stundenlohn sonst unter den Mindestlohn fällt.
  • Bei mehreren Jobs: Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Neben einer Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob abgabenfrei für Sie.

Die allgemeinen Regeln zu Urlaub, Krankheit und Kündigung im Minijob erklärt unser Ratgeber Minijob-Regeln. Alle Änderungen zum Jahreswechsel finden Sie unter Was ändert sich 2027?.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2027 im Minijob verdienen?
Durchschnittlich 633 € im Monat, also 7.596 € im Jahr. In bis zu zwei Monaten darf der Verdienst gelegentlich und unvorhersehbar höher sein, höchstens 1.266 € im Monat.
Bekomme ich 2027 im Minijob weniger Netto?
Nein. Die höheren Pauschalen zahlt der Arbeitgeber. Sie tragen weiter nur 3,6 % Rentenversicherung, wenn Sie sich nicht befreien lassen.
Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 14,60 € etwa 43 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Steigt die Pauschsteuer für Minijobs 2027?
Geplant ist eine Erhöhung von 2 % auf 5 %. Sie steht im Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, den Bundestag und Bundesrat noch beschließen müssen.
Was passiert, wenn ich mehr als 633 € verdiene?
Dann liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob). Sie zahlen reduzierte Sozialbeiträge und sind voll kranken- und pflegeversichert.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am 1. November 2026 von der Redaktion. Alle Berechnungen sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.

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